10.12.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
Zum 1. Januar 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Zeitstunde. Dabei bleibt es aber voraussichtlich nur bis Ende 2020, da die nächste Erhöhung bereits zum 1. Januar 2021 kommen wird. Wie hoch der Mindestlohn ab 2021 sein wird, ist aktuell noch nicht bekannt.
Bei Minijobs ist besonders auf die maximal mögliche monatliche Stundenzahl zu achten. Bis zum 31. Dezember 2019 dürfen Minijobber noch 48,9 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie die 450-Euro-Grenze überschreiten (9,19 Euro x 48,9 Stunden = 449,39 Euro). Ab dem 1. Januar 2020 können aufgrund des höheren Mindestlohns nur noch maximal 48,1 Stunden pro Monat vereinbart werden. „Wir empfehlen Arbeitgebern immer, dass sie volle Stunden mit ihren Minijobbern vereinbaren. Also derzeit maximal 48 Stunden pro Monat. Das ist deutlich einfacher für die Lohnbuchhaltung“, rät Ecovis-Rechtsanwältin Anja Waertel in Weiden.
Für Azubis gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und ab 1. Januar 2020 eine Mindestausbildungsvergütung geschaffen.
Die Mindestausbildungsvergütung gilt erst für Ausbildungen, die 2020 beginnen. Sie wird künftig jährlich angepasst. „Prüfen Sie die Regelungen in Ihren Ausbildungsverträgen, bevor Sie im kommenden Jahr einen Azubi einstellen“, empfiehlt die Ecovis-Expertin, „bei tarifgebundenen Betrieben haben Tarifverträge Vorrang.“
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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