01.10.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Grundsätzlich sind Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers für gute Leistung und Betriebstreue. Das 13. Gehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes und festgelegtes Entgelt für bereits geleistete Arbeit. „Das wird häufig verwechselt, kann aber rechtlich einen großen Unterschied machen“, sagt Gunnar Roloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Rostock. Beide Finanzspritzen – also Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt – werden üblicherweise mit dem Novembergehalt bezahlt und sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Wo und wie ist die weihnachtliche Sonderzahlung geregelt?Ein Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Arbeitgeber müssen es nicht bezahlen. Das ist anders, wenn die Sonderzahlung im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgeschrieben ist. Dann können sich Arbeitnehmer immer auf das Geld zum Jahresende freuen. Und: Zahlt ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre hintereinander eine Sonderzahlung, spricht man von einer betrieblichen Übung. Dann muss er auch künftig zahlen. „Das lässt sich vermeiden, wenn der Chef zusammen mit der Auszahlung unmissverständlich darauf hinweist, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, über die er jedes Jahr neu entscheidet“, rät Ecovis-Experte Roloff.
Wer kriegt wie viel?Ist in einem Unternehmen Weihnachtsgeld üblich, dann bekommen es alle: Also Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und Minijobber. Bei Minijobbern müssen Arbeitgeber aber aufpassen, dass sie mit der Sonderzahlung nicht die Verdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr überschreiten. „Arbeitgeber dürfen bestimmte Gruppen von der Zahlung ausschließen. Dafür muss es allerdings einen sachlichen Grund geben. Wer beispielsweise ein leistungsabhängiges variables Gehalt erhält, muss nicht unbedingt auch noch Weihnachtsgeld bekommen“, sagt Roloff.
Für die Höhe der Zahlung gibt es keine Regel. Sie liegt im Ermessen des Arbeitgebers oder ist in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgelegt. Einfach ist das aber beim 13. Gehalt. Wer das bekommt, kann sich über ein zusätzliches Bruttomonatsgehalt freuen.
Bei Kündigung müssen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld zurückzahlenVerlässt ein Arbeitnehmer den Betrieb muss er das Weihnachtsgeld zurückzahlen – sofern das ausdrücklich beispielsweise im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder auch mündlich vereinbart ist. Das Bundesarbeitsgericht hat aber entschieden, dass Weihnachtsgeld bis 100 Euro nicht zurückgezahlt werden muss, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Für 101 Euro bis zu einem Monatsgehalt ist als Stichtag der 31. März für die Bleibe-Frist festgelegt. Bekommt ein Arbeitnehmer also im November eine Sonderzahlung und bleibt bis mindestens 31. März des Folgejahres, dann darf er das Geld behalten. Gibt es mehr als ein Monatsgehalt ist die Frist bis zum 30. Juni verlängert. Geht der Mitarbeiter früher, muss er das Weihnachtsgeld zurückzahlen.
Das 13. Gehalt ist ein zusätzliches Bruttomonatsgehalt. Das muss ein Arbeitnehmer nicht zurückzahlen. Warum? „Das 13. Gehalt ist der Dank für geleistete Arbeit“, erläutert Roloff. Der Grund liegt also in der Vergangenheit. Der Arbeitnehmer hat seine Aufgabe bereits erledigt und bekommt daher die Finanzspritze zu Weihnachten, auch wenn er das Unternehmen verlässt. „Damit bei dem komplexen Thema Weihnachtsgeld und 13. Gehalt keine Fehler passieren und sich Arbeitgeber nicht angreifbar machen, sollten sie sich den Rat eines Experten holen“, rät Ecovis-Rechtsanwalt Roloff.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?