04.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DATEV.
Geht es nach dem Willen der 120 Delegierten, soll der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten in den Bereichen internes und externes Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung sowie integrierte Unternehmensplanung liegen.
Der Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch den Steuerberater ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, da Mandanten beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge benötigen. Der Steuerberater ist dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten. Die Fortbildung richtet sich an ausgebildete Steuerfachangestellte und Auszubildende mit gleichwertiger Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann); aber auch Akademiker mit einem dreijährigen Hochschulstudium können sich weiter qualifizieren.
Die Steuerberaterkammern werden – aufgrund der originären Zuständigkeit der Länder für Bildungspolitik – den Berufsbildungsausschüssen der Länder die Prüfungsordnung und einen Anforderungskatalog zur Genehmigung vorlegen, damit sich im Jahr 2019 die ersten Kandidaten zur Prüfung anmelden können. Die geplante Einführung des Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling rundet das Fortbildungsangebot für Auszubildende in der Steuerberatung gut ab. Denn auch der Fachassistent Lohn und Gehalt bietet Interessierten schon heute abwechslungsreiche Tätigkeitsfelder.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit fast 96.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.
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