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Neue Energieeinsparverordnung gilt ab 1. Oktober

16.10.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Mieterbund begrüßt Neuregelungen und fordert weitere Verbesserungen

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Die neuen Energieeinsparregelungen

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Die neuen Energieausweise, das EEWärmeG, das EnEG und die EnEV-Novelle 2009

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Zum 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft.

„Die novellierte Energieeinsparverordnung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Neuregelungen reichen uns aber noch nicht aus. Wir fordern, dass insbesondere im Wohnungsbestand, das heißt bei Altbauten, energetische Verbesserungen zwingend vorgeschrieben werden“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. „Die bisherigen Vorschriften für den Wohnungsbestand sind halbherzig oder aufgrund langer Übergangsfristen wenig wirkungsvoll.“

Die Neuregelungen im Einzelnen:

Neubauten:
  • Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach der Energieeinsparverordnung 2007 erforderlich. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss dabei im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
Wohnungsbestand:
  • Bei größeren baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung der Wände, Austausch der Fenster) müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent gesenkt werden. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.
  • Bis Ende 2011 müssen die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
  • Die obersten nicht begehbaren, aber zugänglichen Geschossdecken (zum Beispiel Spitzboden) müssen abhängig vom Bodenaufbau in Zukunft stärker gedämmt sein als bisher (zum Beispiel 14 Zentimeter Dämmung).
  • In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden.
  • Einige Nachrüstverpflichtungen bestehen außerdem weiter. So muss ein vor 1978 eingebauter Öl- oder Gaskessel durch einen neuen Kessel ersetzt werden. Alle zugänglichen Heizungs- und Warmwasserleitungen im nicht beheizten Keller müssen gedämmt werden.

Siebenkotten: „In rund drei Vierteln aller Wohngebäude gibt es ein erhebliches Energieeinsparpotenzial. Hier sind weitere gesetzliche Vorgaben für energetische Modernisierungen notwendig. Ziel muss es sein, bis zum Jahr 2020 Neubaustandards zu erreichen. Gleichzeitig sind die Fördermittel zum Beispiel für die CO2-Gebäudesanieerung – zuletzt 1,5 Milliarden Euro im Jahr – zu erhöhen und zu verstetigen.“
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