07.12.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.
Das APAReG setzt die aufsichts- und berufsrechtlichen Vorschriften aus der am 16. Juni 2014 in Kraft getreten EU-Reform der Abschlussprüfung um.* Es wird eine Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet. Die seit 2005 für die öffentliche fachbezogene Aufsicht zuständige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird aufgelöst. Die Selbstverwaltung des Berufsstandes in der WPK bleibt innerhalb der europäischen Vorgaben weitestgehend erhalten.
Gerhard Ziegler, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK): „Unsere erste Analyse zeigt Licht und Schatten des neuen Gesetzes. Einige zentrale Forderungen der WPK wurden erfüllt, andere Punkte wurden bedauerlicherweise nicht aufgegriffen. Wir müssen jetzt die Neuerungen im Sinne des gesamten Berufsstandes konstruktiv umsetzen.“
Die WPK wird das APAReG in der vom Bundestag beschlossenen Fassung weiter analysieren und berichten.
Kernforderungen hatte die WPK in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2015 zum Regierungsentwurf des APAReG verdeutlicht. (www.wpk.de/neu-auf-wpkde/eu-reform-der-abschlusspruefung/).
* Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen; Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission.
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