19.11.2019 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Das Einkommensteuergesetz sieht vor, das gewisse steuerliche Vergünstigungen an das Vorliegen bestimmter zusätzlicher Voraussetzungen gekoppelt sind. So können nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes z. B. pauschalierungsfähige Fahrtkostenzuschüsse bzw. steuerfreie Zuschüsse für die Internetnutzung immer nur dann gewährt werden, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Werden diese Zuschüsse nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sondern durch Gehaltsumwandlung, hat die Finanzverwaltung die Anwendung der Pauschalversteuerung bzw. die Steuerfreiheit bislang versagt.
Der Bundesfinanzhof ist mit einem aktuellen Urteil der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten.
Streitig war, ob ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG pauschalierungsfähige Fahrtkostenzuschüsse bzw. nach § 40 Absatz 2 Nr. 5 EStG pauschalierungsfähige Zuschüsse für die Internetnutzung gewähren darf, wenn er in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang den der Regelversteuerung unterliegenden lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn entsprechend gekürzt hat.
Wesentlicher Streitpunkt war, wie die Voraussetzung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ auszulegen ist.
Im Ergebnis vertritt der Bundesfinanzhof die Auffassung, dass im hier vorliegenden Streitfall keine steuerschädliche Gehaltsumwandlung vorliegt und die Lohnsteuerpauschalierung daher vom Finanzamt zu Unrecht verweigert worden ist.
Im Rahmen eines Entgeltverzichtes verzichteten die Arbeitnehmer zunächst rechtswirksam auf einen – grundsätzlich der Regelversteuerung unterliegenden – Arbeitslohnanteil in Höhe von rund 250 Euro. Mit einer arbeitsrechtlich wirksamen Zusatzvereinbarung sagte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Anschluss daran die Gewährung eines nicht der Regelversteuerung unterliegenden Zuschusses für Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte sowie einen ebenfalls pauschalierungsfähigen Zuschuss für die Internetnutzung zu. Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung versagte das Finanzamt die Anwendung der Pauschalversteuerung, da sich die Neugestaltung der Arbeitsverträge als steuerschädliche Gehaltsumwandlung darstelle.
Der Bundesfinanzhof kam in seinem Urteil vom 01.08.2019 - VI R 32/18 zu dem Ergebnis, dass in derartigen Fällen keine steuerschädliche Gehaltsumwandlung vorliegt.
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Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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