04.12.2018 — Markus Hiersche. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Eine Reformwelle erfasst derzeit das Immobilienrecht. Nachdem der Rechtsausschuss des Bundestages vor zwei Wochen über eine Verschärfung des Mietrechts diskutiert hat (wir berichteten), soll nun auch die Grundsteuer reformiert werden. Das Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) favorisiert nach Medienberichten ein Modell, nach dem die Grundsteuer in Zukunft für jede Wohnung einzeln berechnet werden soll. Entscheidend seien dabei Fläche und Alter der Immobilie sowie die Miethöhe. Die Folge: Neue Wohnungen mit hoher Quadratmeterzahl und hoher Miete würden auch mit einer höheren Grundsteuer belastet werden.
Die Immobilienverbände reagierten überwiegend mit Ablehnung auf die Reformvorschläge aus dem Ministerium. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bezeichnete die bekannt gewordenen Eckpunkte des Grundsteuerkonzepts beispielsweise als „bürokratischen Irrsinn“. „Wenn künftig für jede Wohnung ein Grundsteuerbescheid erstellt werden soll, der sich auch noch an der aktuellen Miethöhe orientiert, wäre dies ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Finanzverwaltung, das seinesgleichen sucht“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Dann müssten noch für deutlich mehr als die bisher geschätzten 35 Millionen Immobilieneinheiten regelmäßig neue steuerliche Bewertungen erfolgen. Die Finanzämter wären heillos überfordert und die Erhebungskosten für diese Steuer nicht mehr zu rechtfertigen, so die Befürchtung Warneckes.
Auch aus Sicht des ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss) ist dieses Modell genau der falsche Weg: „Der Gesetzgeber schafft damit ein Beschäftigungsprogramm für Steuerbeamte“, erklärte Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Die Administrierbarkeit der Grundsteuer sollte die Grundlage für sämtliche Überlegungen sein. Je komplizierter und aufwendiger die Berechnung der Steuerbelastung, desto praxisferner ist die Steuer. Der diskutierte Entwurf hinterlässt zahlreiche Fragen.“
Doch nicht nur von Seiten der Immobilienwirtschaft hagelt es Kritik. Auch Mieterverbände kritisieren den Ministeriumsentwurf. „Das von Bundesfinanzminister Scholz (SPD) vorgestellte Konzept zur Reform der Grundsteuer würde die Mieter in Ballungsräumen mit hohen Mieten weiter belasten“, erklärte zum Beispiel der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Dies sei nicht hinnehmbar.
Die Experten aus der Immobilienwirtschaft befürworten ein Flächenmodell, wonach sich die Grundsteuer im Grundsatz aus der Gebäude- und der Grundstücksfläche berechnet. „Dieses Modell ist mit niedrigen Kosten umzusetzen, schafft keine neuen Ungerechtigkeiten und ist verfassungsfest“, betonte Warnecke von Haus & Grund. Die nächsten Tage werden zeigen, wie sich die Diskussion im Finanzministerium entwickelt.
Eine Neuordnung der Grundsteuer ist nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung gekippt hatte. Die bisherige Berechnungsgrundlage beruhte auf sogenannten Einheitswerten, die jedoch völlig veraltet sind. So wurden die Werte in Westdeutschland zuletzt 1965 und in Ostdeutschland 1995 angepasst. Das höchste Gericht sah darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
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