03.04.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS.
(Landgericht Köln, Aktenzeichen 18 O 25/20)
Der Fall: In einem neu errichteten Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten war laut Bau- und Ausstattungsbeschreibung „ein Belag aus Holzkunststoffverbunddielen“ für Dachterrassen, Loggien und Balkone vereinbart. Ein Sachverständiger stellte jedoch später fest, dass diverse Abdichtungen nicht fachgerecht und nicht nach den zum Bauzeitpunkt geltenden Regeln der Technik ausgeführt worden seien. Die Käufer der Wohnungen forderten Nachbesserung.
Das Urteil: Der Experte habe in seinem Gutachten „anschaulich dargestellt“, dass hier Mängel vorlägen. Zu den technischen Mängeln der Abdichtungen könnten im Laufe der Zeit noch optische Mängel durch Verfärbungen kommen. Regelmäßige Bearbeitung mit einer Wurzelbürste, wie vom Beklagten vorgeschlagen, seien angesichts der vorliegenden Ausführungsfehler nicht zumutbar.
Bild: Haneen Krimly (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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