09.11.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e.V. (dFK).
Dies ergab eine Umfrage unter rund 200 Unternehmensvertretern im Rahmen der bAV-Konferenz von Willis Towers Watson, die am 18. Oktober in Frankfurt stattfand. Wie die beteiligten Mitarbeiter und Unternehmen für die bAV begeistert werden können, war eines der Schwerpunktthemen auf der Konferenz, welche die Unternehmensberatung jährlich für rund 200 bAV-Verantwortliche aus großen und mittelständischen Unternehmen ausrichtet.
Trotz neuer Herausforderungen aus demographischen Entwicklungen muss daher die Sicherung des Lebensstandards über die Rente erhalten bleiben. Bereits heute, so der DFK, ist aber absehbar, dass die Verabredung im Koalitionsvertrag zur Absicherung des Rentenniveaus bis 2025 auf 48% (bei gleichzeitiger Obergrenze für den Beitragssatz von 20%) im Fall einer Rezession zusätzlicher Steuermittel bedarf, da die erforderliche Finanzierung im Umlageverfahren wesentlich von der konjunkturabhängigen Zahl der beitragspflichtigen Beschäftigten abhängt.
Es ist daher zu befürchten, dass neben dem Fehlen einer längerfristigen und über das Ende der nächsten Legislaturperiode hinausgehenden Regelung – auch schon in der Zeit bis 2025 - unkalkulierbare Risiken und Nachfinanzierungsbedarf entstehen können.
Auch Fehlbeträge müssten (ggf. über eine Erhöhung des Bundeszuschusses) zur Erfüllung der Versprechungen aus dem aktuellen „Rentenpaket“ ausgeglichen werden. Über die Finanzierung der sogenannten „versicherungsfremden Leistungen“ hinaus, so der DFK, widerspräche dies aber dem Versicherungsprinzip und der Äquivalenz von Beitragsleistung und daraus folgender Rentenhöhe.
Der DFK fordert daher Maßnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen und beitragsorientierten Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung, damit die Höhe der gesetzlichen Rente auch nach 2025 Ergebnis der Lebensleistung eines Versicherten bleibt.
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