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Sanierungsbeschluss: Welche Aufgaben hat der Verwalter?

20.11.2018  — Markus Hiersche.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Sanierungsmaßnahmen fallen immer wieder an. Jede Maßnahme fordert die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Doch welche Aufgaben kommen dem Verwalter in diesem Prozess zu? Und: In welchen Fällen macht er sich haftbar? Ein Rechtsfall gibt Aufschluss.

Der Fall

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Berlin plante umfangreiche Sanierungsarbeiten. Über die Maßnahmen sollte auf einer Wohnungseigentümerversammlung abgestimmt werden. Auf dieser legte der Verwalter den Eigentümern ein Kostenangebot zur Beschlussfassung vor, was diese auch mehrheitlich annahmen. Einer der Wohnungseigentümer war mit dem angenommenen Angebot des Verwalters aber nicht einverstanden und focht den Beschluss an. Daraus entwickelte sich ein Rechtsstreit, der vor dem Amtsgericht Charlottenburg.

Das Urteil

Das Amtsgericht hielt zwei wesentliche Dinge fest, die über den konkreten Fall hinausweisen:

  1. Der Verwalter handelt entgegen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und damit pflichtwidrig, wenn er den Wohnungseigentümern zur Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen größeren Ausmaßes nicht wenigstens drei vergleichbare Kostenangebote vorlegt.
  2. Führt der Verwalter anfechtbare Eigentümerbeschlüsse herbei, haftet er für die Prozesskosten eines erfolgreichen Anfechtungsverfahrens.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 02.02.2018, Aktenzeichen 85 S 98/16

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