22.01.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Eigenheimbesitzer sind für den Winterdienst am angrenzenden öffentlichen Gehweg verantwortlich. Vermieter wälzen diese Pflicht gerne und häufig auf ihre Mieter ab. Was tun, wenn die vorgeschriebenen Zeiten aufgrund der eigenen Berufstätigkeit nicht eingehalten werden können? Oder wenn die physische Konstitution wegen Erkrankung die Ausübung dieser Pflicht nicht zulässt? Falls der Nachbar nicht übernehmen kann, dann bleibt oft nur der Anruf bei einem Hausmeisterdienst. "Was viele nicht wissen: Ein Teil der Rechnung ist bei der Einkommensteuer anrechenbar!", so Mark Weidinger, Vorstand der Lohi.
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht in Deutschland müssen Bürgersteige und Hauszugänge in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut, also sicher für Verkehrsteilnehmer sein. Bei durchgehendem oder starkem Schneefall sind die Anlieger daher mehrmals täglich gefordert, ihrer Pflicht nachzukommen. Wird diese Pflicht vernachlässigt, so muss der Hauseigentümer im Falle eines Unfalls neben einem möglichen Bußgeld unter Umständen für die Kosten des Unfalls und seiner Folgen aufkommen. Wurde fahrlässig gehandelt, kann auch die Haftpflichtversicherung eine Zahlung verweigern.
Daher übertragen viele Bewohner diese Arbeiten an eine Firma. In der Steuererklärung werden diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung eingetragen. In Summe können jedes Jahr bis zu 4.000 Euro die persönliche Steuerschuld direkt reduzieren. Von der Firmenrechnung werden die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten zu zwanzig Prozent berücksichtigt. Das Finanzamt erkennt nur Überweisungen, keine Barzahlungen an.
Übrigens können Mieter, die selbst niemanden beauftragt haben, diese Kosten bei der Steuererklärung auch angeben, wenn ihr Vermieter sie bei der Nebenkostenabrechnung gesondert aufgeführt hat. "Der Steuerbonus gilt nicht nur für das Streuen und Räumen auf öffentlichen Gehwegen, sondern auch auf dem eigenen Grundstück!
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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