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Sommerzeit – Urlaubszeit: So geht es richtig

30.07.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

60 Prozent der Deutschen nehmen ihren Haupturlaub im Sommer. 18 Prozent gaben an, dass ihr Urlaub zwischen 15 und 21 Tage lang sein wird. Dabei bleibt ein sehr großer Teil der Deutschen am liebsten im eigenen Land. Damit der Urlaub entspannt beginnen kann, hat das Institut für angewandte Arbeitszeit einige (rechtliche) Hinweise zum Thema Urlaub zusammengefasst.

Laut Bundesurlaubsgesetz haben alle erwerbstätigen Menschen in Deutschland Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch umfasst jährlich 24 bezahlte Werktage. Durch Tarifverträge kann dieser Anspruch erweitert werden.

Für die Minderjährigen wird der Urlaub durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Nach diesem haben Auszubildende und erwerbstätige Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt waren, haben 30, 17 Jahre alt waren, 27 und 18 Jahre alt waren, 25 Werktage Mindesturlaub.

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten. Der Urlaub muss beantragt und genehmigt werden.

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur dann erlaubt, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Beschäftigten liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs spätestens bis zum 31.03. gewährt und genommen werden. Dabei müssen die Arbeitgeber die Beschäftigten über nicht genommenen Urlaub aufklären. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im November vergangenen Jahres entschieden, dass die Beschäftigten durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt werden müssen, ihren Urlaubsanspruch wahrzunehmen.

Der Urlaub ist zum Erholen gedacht. Laut § 8 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen die Beschäftigten keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Denn Urlaub ist zur Erholung da und wichtig für Körper und Seele. Wer sich gut erholt, ist nach dem Urlaub motivierter, entspannter und produktiver.

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so bleiben die Urlaubstage bestehen, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Für Beschäftigte, die sich während eines Urlaubs im Ausland erkranken gelten gesonderte Regelungen. Ein Attest aus dem Ausland wird nur dann anerkannt, wenn es zwischen den Ländern ein Sozialversicherungsabkommen gibt oder die dortige staatliche Krankenkasse das Attest schriftlich bestätigt. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, muss keine Entgeltfortzahlung geleistet werden. Zudem verlängert sich der Urlaub nicht automatisch um die Tage der Krankheitszeit.

Der Urlaub kann gestückelt oder auf einmal genommen werden. Her gehen die Meinungen auseinander. Für die perfekte Urlaubsplanung gibt es kein Patentrezept. Zu empfehlen ist, mindestens ein Block mit 10 Arbeitstagen in Folge zu nehmen und den restlichen Urlaub auf mehrere Urlaubsblöcke pro Jahr zu teilen.



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