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Stakeholder bei Standards für Nachhaltigkeitsreporting beteiligen

03.04.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung.

In einem offenen Brief an das Bundesjustizministerium fordern 16 zivilgesellschaftliche Organisationen einen Neustart bei der Setzung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) unterstützt diesen Vorstoß und weist darauf hin, dass eine breite Stakeholderbeteiligung bei der Standardentwicklung essenziell ist, um Unabhängigkeit sicherzustellen und Interessenkonflikten vorzubeugen. Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wurde mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiterentwickelt und wird mit den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verbindlich und standardisiert werden. In dem offenen Brief wird kritisiert, dass sich Deutschland in dem europäischen Fachgremium, das die Standards ausarbeitet, an den entscheidenden Stellen über das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) beteiligt. Das DRSC soll deutsche Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Standards unterstützen. In diesem von Großunternehmen finanzierten Verein gibt es keine ausreichende Beteiligung von relevanten Interessengruppen, so die Kritik von Organisationen wie dem Naturschutzbund Deutschland, dem Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft oder dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre.

Dr. Christian Lautermann, Leiter des Forschungsfelds „Unternehmen, Wertschöpfungsketten und Konsum“ am IÖW kommentiert:

„Unternehmensberichterstattung ist ein wichtiger Baustein der Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft: Indem ein Unternehmen seine Nachhaltigkeitsleistung transparent macht, wird sichtbar, wie diese zur Erreichung internationaler, europäischer und nationaler Nachhaltigkeitsziele beiträgt. Stakeholderbeteiligung hat im Nachhaltigkeitsreporting eine lange Geschichte. Unternehmen, die es mit der Transparenz ernst meinen, legen darauf eine hohe Priorität.

Umso mehr muss jetzt – wenn erstmals verbindliche Standards für Nachhaltigkeitsreporting entwickelt werden – auf eine Perspektivenvielfalt geachtet werden. Es ist essenziell, die Erfahrung und das Fachwissen von Interessengruppen wie Umweltverbänden, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen oder Verbraucherschutzorganisationen einzubinden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Standards unabhängig entwickelt werden und dass Interessenkonflikten vorgebeugt wird. Die Corporate Sustainability Reporting Directive und die European Sustainability Reporting Standards müssen fundiert auf ausreichender wissenschaftlicher Grundlage entwickelt werden.“

Das IÖW begleitet die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen seit rund drei Jahrzehnten wissenschaftlich und setzt sich über das traditionsreiche Ranking der Nachhaltigkeitsberichte mit seinem dazugehörigen Kriterienset für die Entwicklung von Standards im Nachhaltigkeitsreporting ein. Aktuell arbeitet das IÖW außerdem im Auftrag des Umweltbundesamts daran, wissenschaftliche Beiträge zur Weiterentwicklung der ESRS bereitzustellen.

Bild: Steve Johnson (Pexels, Pexels Lizenz)

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