19.11.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DFK - Verband für Fach- und Führungskräfte.
Staus, witterungsbedingte Einschränkungen oder auch Streiks behindern häufig den Straßen,- Zug- oder Luftverkehr und stellen an Arbeitnehmer, Angestellte wie auch Arbeitgeber besondere Herausforderungen. „Grundsätzlich ist es Sache der Beschäftigten, pünktlich zur Arbeit zu kommen: Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko“, betont Rechtsanwältin Nier.
Aktuelle Verkehrsbehinderungen, Streiks oder schlechte Wetterbedingungen müssen somit beim Weg zur Arbeit berücksichtigt werden. Daher sollte man sich regelmäßig über die aktuelle Verkehrs- und Wetterlage informieren und entsprechende zusätzliche Zeit einplanen. Streiks werden etwa regelmäßig im Voraus angekündigt und auch besondere Wetterlagen, wie etwa zuletzt Sturmtief „Mortimer“, werden vielfach vorher vorausgesagt.
Ausnahmen sind jedoch dann denkbar, wenn gravierende Wetterumschwünge oder akute Verkehrsbehinderungen praktisch unvorhergesehen und plötzlich eintreten. „Zwar müssen Mitarbeiter bei einmaliger Verspätung sicher nicht gleich eine Kündigung fürchten. Allerdings kann eine Abmahnung etwa dann in Betracht kommen, wenn man sich nicht umgehend beim Arbeitgeber meldet bzw. einfach ohne Bescheid zu geben zu Hause bleibt“, weist Nier hin.
Daher empfiehlt Nier, unbedingt den Arbeitgeber sofort über die Verspätung zu informieren und sich mit ihm über das weitere Vorgehen abzustimmen.
Kommt es zu Komplettausfällen, sind etwa Homeoffice oder aber Urlaubs-oder Freizeitausgleich denkbar. Dies muss aber konkret und vorab mit dem Arbeitgeber vereinbart und abgestimmt sein und darf keinesfalls eigenmächtig von den Mitarbeitern selbst entschieden werden. Andernfalls drohen auch dann arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Demgegenüber muss bei wiederholten oder regelmäßigen Verspätungen dann mit Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung gerechnet werden. Dies gilt es daher unbedingt zu vermeiden!
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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