Die E-Bilanz ist für alle Unternehmen für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, Pflicht. Die Anforderungen an EDV und Rechnungswesen sind umfangreich. Alle großen Anbieter von ERP-Software arbeiten derzeit an einer XBRL-Schnittstelle zur Übermittlung der Daten. Mit der technischen Umstellung ist es jedoch nicht getan. Auch die Prozesse im Rechnungswesen werden sich mit der Einführung der E-Bilanz grundlegend verändern. Welche buchhalterischen Neuerungen auf Sie zukommen, zeigen die folgenden Auszügen aus den Stellungnahmen der Verbände zu den bereits als Entwurf veröffentlichten Taxonomie-Datensätzen.
Wir haben die Stellungnahmen thematisch geordnet:
Muss-Felder der E-Bilanz
Da nicht wie bisher durchschnittlich ca. 10 bilanzielle Abweichungen erfasst werden müssen, sondern ca. 500 Muss-Felder bedient werden müssen, ergibt sich dadurch für Großunternehmen ein enormer Mehraufwand [...].
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA
Die Vertreter der Finanzverwaltung haben vorgesehen, dass viele Pflichtangaben, sog. Muss-Felder, in der E-Bilanz vorgesehen sind. Viele Felder müssen belegt werden, obwohl in diesen Punkten bilanziell bislang gar keine Angaben erforderlich waren.
Bundesrechtsanwaltskammer
Diese Muss-Felder beinhalten nicht nur bilanzielle Korrekturen, sondern in weitaus höherem Maß außerbilanzielle Korrekturen, umsatzsteuerliche Informationen sowie eine Vielzahl von weiteren steuerlichen Informationen.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA
Zudem sind einige Positionen rechnerisch mit Mussfeldern verknüpft, so dass sie faktisch zu Mussfeldern werden, was zu einer erheblich umfangreicheren Gliederungstiefe führt.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA
Beispiel
„Kasse“ ist ein Muss-Feld. „Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ ist ein Summen-Muss-Feld. Die als „rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“ gekennzeichneten Positionen „Schecks“, „Bundesbankguthaben“ und „Guthaben bei Kreditinstituten“, die eigentlich keine Muss-Felder sind, müssen lt. Rn. 15 des Entwurfschreibens ebenfalls befüllt/gemeldet werden, wenn ansonsten das Summen-Muss-Feld für „Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ nicht durch Addition der Muss-Felder aus den Unterpositionen aufgeht.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA
Die Zitate sind den offiziellen Stellungnahmen der Verbände zur Veröffentlichung der Taxonomie entnommen. Alle Stellungnahmen im Überblick finden Sie auf der Webseite des BMF »
Quelle: Verlag Dashöfer