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Steuerfreie Überstunden ab 2025? Das ist der aktuelle Stand

09.04.2025  — Michelle Bittroff.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden! Das zumindest plant die neue Bundesregierung, um Arbeitnehmende steuerlich zu entlasten. Doch was genau steckt hinter dieser Regelung, wer profitiert davon und wann könnte das neue Gesetz in Kraft treten? Wir fassen den aktuellen Stand zusammen.

Steuerfreie Überstundenzuschläge: Ein Entlastungspaket für Arbeitnehmende?

Seit mehreren Monaten wird diskutiert, ob und wie Überstunden steuerlich begünstigt werden können. Die steigenden Sozialabgaben und die hohe Steuerlast führen dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von geleisteten Mehrstunden oft nur wenig zusätzlich auf ihrem Konto sehen. Um die Mehrarbeit attraktiver zu gestalten und Arbeitnehmende finanziell zu entlasten, plant die neue Regierung, Überstundenzuschläge steuerfrei zu machen.

Aktuell werden Überstunden sowie deren Zuschläge regulär besteuert und unterliegen den Sozialabgaben. Eine Ausnahme gibt es bereits für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit: Nach § 3b EStG können Zuschläge hier unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. Die geplante Änderung würde nun auch reguläre Überstundenzuschläge einbeziehen, um Arbeitnehmende für zusätzliche Arbeitsleistung besser zu entlohnen.

Was genau soll sich ändern?

Laut den bisherigen Sondierungsgesprächen von SPD und CDU/CSU soll nicht der gesamte Überstundenlohn steuerfrei gestellt werden, sondern lediglich die Zuschläge darauf. Diese Regelung würde also einer steuerlichen Gleichstellung mit Sonn- und Feiertagsarbeit entsprechen. Zusammengefasst ist Folgendes geplant:

  • Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge: Zuschläge auf Überstunden, etwa 50 % des Grundlohns, sollen künftig steuerfrei sein.
  • Keine Steuerbefreiung für den Grundlohn der Überstunden: Die regulären Stundenlöhne für Mehrarbeit bleiben weiterhin steuerpflichtig. Lediglich die Zuschläge auf diese Stunden sollen von der Steuer befreit werden.
  • Beschränkung auf Vollzeitkräfte: Die Steuererleichterung gilt nur für Überstunden, die über die tariflich oder vertraglich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen.

Wer profitiert von der neuen Regelung?

Die steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen soll insbesondere Vollzeitkräfte begünstigen. Teilzeitbeschäftigte, die häufig gar nicht die notwendige Überstundenanzahl erreichen, um von der Steuerbefreiung zu profitieren, könnten benachteiligt werden. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln daher, dass vor allem Männer von der Änderung profitieren, da laut Statistischem Bundesamt Frauen überwiegend in Teilzeit arbeiten.

Rechtliche Hürden und Umsetzung

Obwohl sich die Parteien in den Sondierungsgesprächen auf die grundsätzliche Umsetzung geeinigt haben, gibt es noch keine konkrete gesetzliche Regelung. Folgende Schritte sind dafür erforderlich:

  1. Regierungsbildung und Koalitionsverhandlungen: Erst wenn eine Regierung steht, kann das Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden. Bisher ist das für Ostern geplant.
  2. Gesetzgebungsverfahren: Ein Gesetzentwurf muss durch den Bundestag und gegebenenfalls den Bundesrat verabschiedet werden.

Fazit: Entlastung oder leeres Versprechen?

Die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge könnte für viele Arbeitnehmende eine willkommene finanzielle Entlastung sein. Wer regelmäßig Mehrarbeit leistet, könnte durch die steuerfreien Zuschläge am Monatsende spürbar mehr Netto auf dem Konto haben. Gleichzeitig könnte die Regelung Unternehmen helfen, zusätzliche Arbeitsstunden attraktiver zu gestalten und Mitarbeitermotivation zu steigern.

Allerdings gibt es auch Schattenseiten: Teilzeitkräfte gehen größtenteils leer aus, da die Steuererleichterung nur für Überstunden über die reguläre Vollzeitarbeitszeit hinaus gelten soll. Zudem hängt der tatsächliche Nutzen davon ab, ob Arbeitgebende diese Zuschläge überhaupt gewähren – eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht. Auch bleibt fraglich, ob die Maßnahme langfristig wirklich zu mehr Kaufkraft führt oder am Ende nur wenige Beschäftigte erreicht.

Ob die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen ein echter Vorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird oder eher eine begrenzte Lösung mit ungleicher Verteilung, wird sich erst nach der endgültigen Umsetzung zeigen.

Bild: Krivec Ales (Pexels, Pexels Lizenz)

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