Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern

09.03.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Homesolute.

Streit zwischen Vermietern und Mietern ist in Deutschland keine Seltenheit und endet meist vor Gericht.

Ob Nebenkosten, Schönheitsreparaturen oder Wohnungsmängel – es gibt kaum Angelegenheiten über die die beiden Parteien noch nicht gestritten haben, wissen die Wohnexperten von homesolute.com.

Beliebtester Streitgegenstand der Deutschen ist die Betriebskostenabrechnung und die Frage welche Kosten auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. Ebenso spielen Wohnungsmängel und die dadurch eingeforderten Beseitigungen oder Mietminderungen eine große Rolle. Über die allgemeinen Vertragsangelegenheiten wird fast genauso häufig gestritten wie über Schönheitsreparaturen. Streitigkeiten über Kaution, Mieterhöhung, Kündigung, Modernisierung und Eigentümerwechsel komplettieren die Liste, verraten die Experten von homesolute.com dem führenden Onlinemagazin für Bauherren, Renovierer, Wohngenießer und Gartenliebhaber und berufen sich dabei auf eine aktuelle Statistik des Deutschen Mieterbunds.

Betriebskosten – häufigster Streitpunkt

Hohe Nachzahlungen, unklare Rechnungsposten oder ein ungerechter Verteilerschlüssel: wenn bei den Mietern die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten liegt, beginnt für viele bereits der Ärger. Häufig werden dem Mieter Kosten abgerechnet, die eigentlich der Vermieter zu tragen hätte. Daher lohnt sich ein genauer Blick in die Abrechnung. Hier haben Instandhaltungs- oder Reparaturkosten ebenso wenig ihren Platz, wie doppelt abgerechnete Posten.

Ein weiteres Ärgernis ist die Aufteilung der Kosten zwischen den einzelnen Mietparteien. In einigen Fällen ist ein Verteilerschlüssel vorgeschrieben, beispielsweise für Heizkosten, die nach Verbrauch abgerechnet werden müssen. Dies gilt je nach technischen Möglichkeiten ebenso für Wasserverbrauch und Müllentsorgung. In allen anderen Fällen wird nach der Wohnfläche abgerechnet, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wissen die Experten von homesolute.com. Das BGH hat außerdem entschieden, dass Vermieter Betriebskosten, die auf leerstehende Wohnungen entfallen selbst zu tragen haben, wenn die Betriebskosten vereinbarungsgemäß nach dem Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche umzulegen sind (Az: VIII ZR 159/05).

In jedem Fall müssen Vermieter und Mieter die Fristen einhalten. Dem Mieter muss die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Danach kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachzahlungen mehr einfordern. Auch der Mieter muss eventuelle Einwände gegen die Abrechnung binnen eines Jahres nach Zugang der Abrechnung erklären.

Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen

Schönheitsreparaturen dienen dazu, die Attraktivität der Mieträume wiederherzustellen. Anfallende Aufgaben sind das Tapezieren und Anstreichen von Wänden sowie das Streichen von Heizkörpern, Türen und Fenstern. Entgegen der weit verbreiteten Annahme sind diese Arbeiten jedoch nur dann durchzuführen, wenn sie durch Gebrauch auch notwendig geworden sind. Starre Fristen, dass Mieter alle drei Jahre Küche, Bad und WC und alle fünf Jahre die übrigen Wohnräume renovieren müssen, sind nach richterlicher Ansicht eine einseitige und unangemessene Benachteiligung der Mieter und daher nicht wirksam (BGH, AZ: VIII ZR 178/05).

Im Gegensatz zu Schönheitsreparaturen verbessern Modernisierungen den Wohnwert wesentlich. Maßnahmen sind z.B. der Einbau neuer Sanitäreinrichtungen und Wasser- oder Energiesparmodelle. Vor den Modernisierungen muss der Vermieter den Mieter rechtzeitig über Art, Dauer und Umfang der Arbeiten und die damit einhergehenden Mieterhöhungen in Kenntnis setzen. Unter gewissen Umständen kann man sich als Mieter sogar weigern, dass die Wohnung zur Baustelle wird, darauf weisen die Experten des Online-Magazins homesolute.com hin.

Das Fazit der Experten lautet: der Mietvertrag sollte genau festgelegt sein und am Besten vom Anwalt auf Unstimmigkeiten überprüft werden. Eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund lohnt sich oft. Kommt es dennoch zum Konflikt, sollte man sich lieber mit dem Vermieter außergerichtlich einigen bevor es zu einem teuren Rechtstreit kommt. Dann steht einem guten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nichts mehr im Wege.
nach oben
FAQ