28.11.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung.
Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Nicht für jeden und zu jeder Zeit ist eine Vollzeitstelle die passende Wahl. Gut, dass es Gesetze oder Tarifverträge gibt, die es erlauben, die Arbeitszeit an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Das Problem ist nur: Wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen, stoßen Beschäftigte oft auf Widerstände. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Dr. Christina Klenner und Dr. Yvonne Lott.
Die Forscherinnen aus dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) und der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung haben anhand von 121 Interviews untersucht, wie Arbeitszeitoptionen – zum Beispiel Teilzeit, Elternzeit oder Freistellungen für Ehrenämter und Bildung – in der betrieblichen Praxis genutzt werden. Befragt wurden Beschäftigte und Expertinnen in zwei Industrieunternehmen, zwei Polizeibehörden und zwei Krankenhäusern. Dabei zeigten sich große Unterschiede nach Beruf, Geschlecht und Position in der Firmenhierarchie.
Das Fazit der Wissenschaftlerinnen: Wie flexibel sich die Arbeitszeit einteilen lässt, hängt stark vom beruflichen und betrieblichen Umfeld ab. In „typisch männlichen“ Berufen sowie in Führungspositionen falle es nach wie vor schwer, Arbeitszeitverkürzungen oder Erwerbsunterbrechungen durchzusetzen (siehe auch die Infografik; Link unten). Hier gelte noch das Ideal, dass Beschäftigte – insbesondere Männer – in Vollzeit arbeiten, wenn nötig Überstunden machen und dem Arbeitgeber nach Bedarf zu Verfügung stehen. „Verletzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Normen, werden sie von Vorgesetzten und im Kollegenkreis oftmals stigmatisiert und diskriminiert“, schreiben Klenner und Lott.
Eine wichtige Rolle spielt die Personalsituation: Ist die Zahl der Mitarbeiter so berechnet, dass keine Reserven eingeplant sind, führen Fehlzeiten schnell zur Überlastung der Belegschaft – ein Problem vor allem bei der Polizei und in der Krankenpflege. Wenn Einzelne in einer solchen Situation ihr Recht auf Arbeitszeitverkürzung nutzen, ziehen sie damit nicht selten den Unmut der Kollegen auf sich.
Viel hängt der Studie zufolge von den Vorgesetzten ab: Nur Einzelne unter ihnen sehen es als Führungsaufgabe an, Teilzeit zu ermöglichen und Vertretungen vorausschauend zu organisieren. Betriebsräte können zur Akzeptanz von Arbeitszeitoptionen beitragen, wenn sie etwa Arbeitszeitkonten konsequent kontrollieren, sich für die Einhaltung der Arbeitszeiten einsetzen und familienfreundliches Arbeiten zum Thema machen.
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