29.11.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
„Menschen mit Behinderung dürfen nicht weiter auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Das verstößt gegen ihr Teilhaberecht und schadet der Vielfalt in Gesellschaft und Arbeitswelt. Der internationale Tag der Menschen mit Behinderung erinnert uns daran.
Als gesetzliche Unfallversicherung tragen wir dazu bei, das zu ändern: Wir beraten die bei uns versicherten Unternehmen und Einrichtungen zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen. Und wir kümmern uns darum, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht das berufliche Aus bedeuten.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kümmern sich intensiv um eine gute Rehabilitation für ihre Versicherten – vom Krankenbett bis zur beruflichen Wiedereingliederung. Diese Bemühungen zahlen sich aus: 2022 haben wir eine Wiedereingliederungsquote von 83 Prozent erreicht. Das ist nicht nur ein Gewinn für die Selbstbestimmung der betroffenen Versicherten, sondern auch ein Gewinn für die Volkswirtschaft.“
Die gesetzliche Unfallversicherung trägt mit ihren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) dazu bei, Menschen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bleibende Einschränkungen haben, wieder in die Arbeitswelt zu integrieren.
Erstes Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, Versicherte nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit wieder an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzubringen. Sollte dies aufgrund der Beeinträchtigung aber nicht möglich sein, bietet die Unfallversicherung Möglichkeiten der Qualifizierung oder Vermittlung in andere Berufe.
Mehr als 140 Millionen Euro hat die Unfallversicherung 2022 für LTA aufgewendet. Darunter fallen Leistungen wie:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden so weit wie möglich auf die individuellen Verhältnisse des betroffenen Menschen ausgerichtet.
Bild: Marcus Aurelius (Pexels, Pexels Lizenz)
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