13.01.2023 — Susann Damati. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Ambulantisierung: Die Auslagerung bestimmter sozialer oder gesundheitsdienstlicher Versorgungsleistungen vom stationären Bereich in den ambulanten Bereich.
Stetig knapper werdende Kassen und dazu der demografische Wandel stehen im Konflikt mit steigenden Ausgaben bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Ein zentraler Ansatz, um pragmatisch mit diesem Dilemma umzugehen und einen ausbaufähigen Lösungsansatz zu finden, ist die Ambulantisierung. „Ambulant vor stationär“ – so heißt der Leitsatz.
Die Bewältigung von Beschwerden bzw. Erkrankungen wird somit in das Umfeld der Patient/innen verlagert. Die Nutzung kostenintensiver stationärer Versorgungskonzepte wird reduziert.
Ein hoher politischer Erwartungsdruck und ein ebenso immenser Handlungsbedarf begleiten das Thema also von Beginn an.
Die Frage, ob ein medizinischer Eingriff ambulant durchgeführt werden kann, wird nicht mehr länger von der klassischen Einordnung zwischen „ambulant“ und „stationär“ abhängen. Die Entscheidung berücksichtigt erst einmal die konkrete Behandlungssituation eines Patienten/einer Patientin.
Um die Patientensicherheit bei dem Blick auf das Ambulantisierungspotenzial immer vorrangig zu betrachten, sollte bei jedem Fall der Behandlungskontext differenziert betrachtet werden.
Dazu gibt es ein Prüfverfahren, das die ambulante Behandlungsmöglichkeit unter Berücksichtigung eines konkreten Behandlungskontextes in einschließende und ausschließende Kriterien unterteilt.
Die Fallpauschalen gehören zu den einschließenden Kriterien neben dem bisherigen AOP-Katalog und dessen Erweiterung. Die Ausschlusskriterien sind untergliedert in vier leistungsbezogene Kontextfaktoren und fünf patientenbezogene Kontextfaktoren. Die Ausschlusskriterien sind gleichwertig zu betrachten, nicht hierarchisiert. Daher reicht das Vorliegen eines Kontextfaktors bei Behandlungsprüfung bereits aus, um für eine stationäre Behandlung zu argumentieren.
Um Versorgungsleistungen aus dem stationären Sektor auszulagern, ist eine entsprechende Infrastruktur im ambulanten Pflegebereich eine Voraussetzung, denn nicht immer können Patient/innen auf Unterstützung und Pflege seitens der Familie, seitens des persönlichen Umfeldes, bauen. Ambulante Pflegedienste (2021 waren es ca. 15.000 deutschlandweit) gibt es sehr zahlreich in Deutschland, die durch weitere Angebote, wie Beratungsstellen oder das altbekannte „Essen auf Rädern“ ergänzt werden. Tagespflege- und Kurzzeitpflegeangebote kommen dazu. Auch hier sind die Zahlen steigend.
Wir können davon ausgehen, dass gerade in diesem Bereich die Nachfrage stetig steigen wird.
Doch wie lässt sich das mit dem aktuell mehr als dramatischen Fachkräftemangel vereinbaren?
Wo gibt es Handlungspotenzial? Welche neuen Felder tun sich auf?
Die Diskussion ist und bleibt herausfordernd.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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