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Unkraut auf Terrassen: Chemische Keule verboten

25.03.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.

Der Frühling ist da, die Pflanzen sprießen – auch das Unkraut auf Terrasse, Hof oder Garageneinfahrt. Um den Wildwuchs zu stoppen, greift so mancher zu chemischen Unkrautvernichtern. Doch das ist verboten, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Da diese Mittel die Gewässer schädigen können, drohen bei Verstößen hohe Geldbußen.

Auch wenn das Unkraut wuchert: Pflanzenschutzmittel dürfen auch auf gepflasterten und anderweitig befestigten Wegen und Plätzen nicht verwendet werden. Dasselbe gilt vielerorts für Streusalz und Essig. „Die Wirkstoffe sind Gift für die Gewässer“, sagt Torben Thorn, Umweltbeauftragter bei der R+V Versicherung. „Denn sie werden bei Regen von den versiegelten Flächen weggespült und gelangen so in die Kanalisation oder in Bäche und Flüsse, aus denen Trinkwasser gewonnen wird.“

Bei dem Verbot spielt es keine Rolle, ob es sich um privates oder öffentliches Gelände handelt. Die heimische Terrasse oder der Autostellplatz sind ebenso betroffen wie Parkwege und Sportanlagen. Auch die Art der befestigten Fläche ist unerheblich. „Das Verbot gilt immer, egal ob das ungeliebte Unkraut oder Moos in Fugen von Natursteinen, im Kies oder an Treppenstufen wächst.“ Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Bis zu 50.000 Euro sind möglich.

Unkraut umweltfreundlich entfernen

Doch wie lässt sich unerwünschter Bewuchs auf gepflasterten Flächen entfernen? Dafür gibt es wirksame Mittel, die ohne Chemie, Essig oder Salz auskommen. Zu den klassischen Methoden gehören Fugenkratzer oder Drahtbesen. „Eine andere umweltfreundliche Möglichkeit ist es, die Pflanzen mit heißem Wasserdampf zu besprühen“, so Thorn. Nach ein paar Tagen gehen die Pflanzen ein und können einfach entfernt werden. Auch Abflamm- oder Infrarotgeräte sind geeignet. „Wer dann noch mit einem Besen nacharbeitet, kann viele der Samen entfernen.“

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Pflanzenschutzmittel sind ebenso wie Essig grundsätzlich nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen erlaubt. Aber: Auf den Wegen zwischen diesen Flächen sind Unkrautvernichtungsmittel dort ebenfalls verboten.
  • Unkraut lässt sich leichter nach Regen jäten, da die Erde dann aufgelockert ist.
  • Damit die unerwünschten Pflanzen gar nicht erst wachsen, können Unkrautvliese zwischen Erde und befestigter Fläche gelegt werden.
  • Bei Unkrautbrennern ist Vorsicht geboten: Insbesondere Hecken fangen schnell Feuer, wenn die Geräte zu nah an trockene Gräser und Äste kommen.

Bild: freenaturestock (Pixabay, Pixabay License)

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