13.10.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half.
Sie wird erstmals digital und interaktiv veröffentlicht.
In der Gehaltsübersicht zeigt sich: Mehr als die Hälfte der befragten Führungskräfte (57 %) sind zuversichtlich bezüglich der Wachstumsaussichten ihres Unternehmens. Entsprechend sind die Firmen auf neue Mitarbeitende angewiesen. Aber: Fachkräfte sind auf dem Arbeitsmarkt rar. So erwarten 45 % der Unternehmen, dass die Personalsuche künftig schwieriger wird. Gleichzeitig fürchtet die große Mehrheit der Befragten (88 %), dass sie Leistungsträger*innen nicht im Unternehmen halten können.
„Personal wird derzeit händeringend gesucht. Insbesondere Spezialist*innen, die für die digitale Transformation in den Unternehmen benötigt werden, haben eine große Auswahl an Jobangeboten und können Konditionen zu ihren Vorteilen aushandeln. Das betrifft die Höhe des Gehaltes, aber auch zusätzliche Benefits“, sagt Sven Hennige, Senior Managing Director Central Europe & France bei Robert Half. „Eine Mehrheit der Arbeitnehmenden erwägt, sich in den kommenden zwölf Monaten nach einem neuen Job umzusehen. Unternehmen müssen sich dafür rüsten. Sie sollten entsprechende Gehaltsvorstellungen berücksichtigen und individuelle Zusatzleistungen anbieten, um Mitarbeiter*innen zu halten.“
Unternehmen suchen nicht nur nach Führungskräften, sondern auch nach neuen Fachkräften, etwa im kaufmännischen und Finance-Bereich. Für kaufmännische Berufe gewinnen Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen zunehmend an Bedeutung. Zudem lasten auf den Schultern der Assistenz neue Aufgabenfelder wie die Umsetzung und Einhaltung von Hygiene-Regeln und Abstandsvorschriften. Im Finanz- und Rechnungswesen werden technische und IT-Skills immer öfter eine Voraussetzung für Bewerber*innen.
Die Gehaltsübersicht von Robert Half zeigt auch: Der Druck auf die Unternehmen ist groß, die digitale Transformation voranzutreiben, um so konkurrenzfähig zu bleiben. Der Fachkräftemangel und schleppende Einstellungsprozesse im IT-Bereich erschweren es jedoch, die besten Kandidat*innen für das Unternehmen zu gewinnen. So wollen nur 18 % der Unternehmen ihre IT-Abteilungen entsprechend aufstocken. „Ein Grund für die schleppenden Einstellungsprozesse können die hohen Gehälter für IT-Fachkräfte sein“, sagt Hennige. „Qualifizierte Kräfte für die Bewältigung künftiger Herausforderungen haben aber natürlich ihren Preis.“ Damit hier von beiden Seiten realistische Maßstäbe angesetzt werden, lohnt sich ein Blick in die aktuelle Gehaltsübersicht. Sie zeigt, in welchem Rahmen sich die Gehälter bewegen und welchen Verhandlungsspielraum es für beide Seiten gibt.
Bild: Tierney (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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