15.12.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bertelsmann Stiftung.
Viele Menschen in Deutschland sind trotz Arbeit auf Sozialleistungen angewiesen: Mehr als jede:r fünfte Leistungsbeziehende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II geht im Jahr 2021 einer Erwerbstätigkeit nach (22 Prozent). Insgesamt belief sich die Zahl dieser sogenannten Aufstocker:innen in Deutschland im Juni dieses Jahres auf rund 860.000 Menschen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in unserem Auftrag vorgenommen hat.
Wie aus einer Langzeitanalyse für die Jahre 2010 bis 2018 hervorgeht, waren fast ein Drittel aller Leistungsbeziehenden, die in einer Familie mit Kindern leben, in diesem Zeitraum erwerbstätig. Und das, obwohl sie aufgrund der Anrechnungsregeln im SGB II nur einen kleinen Teil ihres Einkommens behalten und kein Vermögen ansparen können. Besonders betroffen sind alleinerziehende Familien. Unter allen Haushaltsformen weisen sie das höchste Risiko auf, ihr Arbeitseinkommen aufstocken zu müssen: Mehr als jede:r sechste erwerbstätige Alleinerziehende bezieht zusätzlich SGB-II-Leistungen.
"Alleinerziehende haben eine hohe Motivation, erwerbstätig zu sein. Doch für sie ist es besonders schwer, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Es ist erschreckend, dass ein so hoher Anteil der Alleinerziehenden trotz Arbeit auf Transferleistungen angewiesen ist, um das Existenzminimum für sich und ihre Kinder zu sichern", sagt unsere Expertin für Familienpolitik Anette Stein.
Ob aufgestockt wird oder nicht, hängt maßgeblich von der Erwerbssituation ab: Je geringer die Arbeitszeit und je niedriger der Stundenlohn ausfallen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, zusätzlich SGB-II-Leistungen beziehen zu müssen. Von allen Aufstocker:innen üben fast die Hälfte (46 Prozent) eine geringfügige Beschäftigung aus und über drei Viertel erhalten einen Niedriglohn. Bei Alleinerziehenden wirkt sich das besonders stark aus. Das Aufstocker-Risiko steigt bei ihnen erheblich, wenn sie einer Beschäftigung mit geringem Verdienst oder nur in Teilzeit nachgehen. Aufgrund der oftmals alleinigen Fürsorgeverantwortung für ihre Kinder bleibt ihnen aber häufig keine andere Wahl.
Die Analyse belegt: Haushalte mit Kindern, egal ob alleinerziehend oder als Paar, haben gegenüber kinderlosen Paaren und Alleinstehenden eine höhere Wahrscheinlichkeit, trotz Arbeit SGB-II-Leistungen beziehen zu müssen. Dazu kommt es insbesondere dann, wenn Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt leben. "Jüngere Kinder benötigen zumeist mehr Zeit und Fürsorge. Doch vielfach fehlen Betreuungsstrukturen oder -angebote, die es Eltern und insbesondere Alleinerziehenden ermöglichen würden, einen Beruf in Vollzeit oder auch, wie in der Schichtarbeit, zu bestimmten Zeiten auszuüben", erläutert Anette Stein. Erst im Juli wiesen wir in einer Studie nach, dass Alleinerziehende trotz häufiger Erwerbstätigkeit sehr stark von Einkommensarmut bedroht sind.
Im Zuge der Corona-Pandemie ist der Anteil der Aufstocker:innen zurückgegangen, 2019 lag er noch bei über 26 Prozent. Als zentralen Grund dafür sehen die Expert:innen von IAB und uns den Wegfall Tausender Jobs in bestimmten Dienstleistungsbereichen, wie etwa dem Gastgewerbe, in denen viele Aufstocker:innen beschäftigt sind. Dies betrifft auch die aufstockenden Alleinerziehenden, deren Zahl sich ebenfalls verringert hat. "Zudem ist die Vereinbarkeit von Arbeit und Kinderbetreuung infolge der Corona-Auswirkungen zu einem noch größeren Problem für Alleinerziehende geworden. Daher ist davon auszugehen, dass viele von ihnen zugunsten der Care-Arbeit den Job aufgeben und komplett in den SGB II-Bezug wechseln mussten", erklärt Anette Stein.
Es darf nicht sein, dass Eltern noch immer vor dem Dilemma stehen, entweder zu wenig Zeit für ihre Kinder zu haben oder finanziell in Armut abzurutschen.
Anette Stein, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung
Für alle Familien ließe sich die Situation durch eine Kindergrundsicherung verbessern, wie sie von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Für die konkrete Ausgestaltung empfehlen wirdie Einführung eines Teilhabegeldes, das finanzielle Leistungen für Kinder bündelt, einfach zu beantragen ist und mit dem Einkommen der Eltern abgeschmolzen wird. Dadurch ließe sich Kinderarmut wirksam vermeiden.
Aufgrund des hohen Aufstocker-Risikos für geringfügig Beschäftigte stellt eine Reform der Minijobs einen weiteren Ansatzpunkt dar. Deren Vorteile hatten wir in einer Mitte des Jahres veröffentlichten Modellrechnung aufgezeigt. Die nun von der Ampel-Koalition anvisierte Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro hingegen wird die Minijob-Falle für Frauen und Mütter und damit das Aufstocker-Risiko eher verschärfen.
Dass gerade bei Alleinerziehenden, aber auch bei Paarfamilien mit Kindern, geringere Arbeitszeiten häufig mit einem höheren Aufstocker-Risiko einhergehen, wirft zudem die Frage nach der Wertschätzung von Kinderbetreuung auf. "Es darf nicht sein, dass Eltern noch immer vor dem Dilemma stehen, entweder zu wenig Zeit für ihre Kinder zu haben oder finanziell in Armut abzurutschen. Die Bedeutung und Notwendigkeit von Care-Arbeit sollten gesellschaftlich endlich stärker anerkannt werden. Das muss sich auch in Leistungen für Kinder niederschlagen, wie etwa dem von uns vorgeschlagenen Teilhabegeld", sagt Anette Stein.
Bild: cottonbro (Pexels, Pexels Lizenz)
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