20.12.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Finanzverwaltung NRW.
„Das ist ein großer Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit im eigenen Land, denn Gewinne müssen bald dort versteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden“, sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans, nachdem der Entschließungsantrag vom Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedet worden war.
Das Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen künftig weiter Steuerschlupflöcher nutzen können, die sich durch Gestaltungsmodelle bei der Gewerbesteuer bieten. In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern können Firmen aktuell Gewinne in Gemeinden mit niedrigen Gewerbesteuer-Hebesätzen verschieben. Dazu gründen sie eine Tochtergesellschaft, der sie das „geistige Eigentum“ des Betriebs in Form von Patenten, Markenrechten und Lizenzen zuordnen. Dadurch entstehen nach Expertenschätzungen allein in einzelnen Fällen Steuerschäden im dreistelligen Millionenbereich. „Es ist ja richtig, dass wir vermehrt über Maßnahmen gegen internationale Steueroasen sprechen“, sagte Walter-Borjans, „aber manche dieser Niedrigsteuergebiete haben wir eben auch vor der eigenen Haustür.“
Dass Tricksereien in diesem Bereich möglich sind, schadet nicht nur den Steuerzahlern, die die Steuerausfälle finanzieren müssen, sondern auch vielen Gemeinden, die sich eine niedrige Gewerbesteuer nahe dem Mindesthebesatz von 200 Prozent nicht leisten können. Denn für Kommunen stellt die Gewerbesteuer im Normalfall die wichtigste Einnahmequelle dar.
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