06.09.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.
Im Rahmen eines am 5. September in Frankfurt am Main durchgeführten Pressegesprächs hat sich der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, Dr. Claus C. Securs, für mehr Offenheit in der Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer ausgesprochen: „Die derzeit geltende Rechtslage verpflichtet die Wirtschaftsprüferkammer zum Stillschweigen in Aufsichtsfragen. Wir wollen aber mehr Transparenz, denn Transparenz ist ein Instrument der Aufklärung über die Effektivität der Aufsicht, wenn es darum geht, in öffentlichkeitsrelevanten Verfahren, Sanktionen oder Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen auch individualisiert offen kommunizieren zu können. Deshalb setzen wir uns für eine Gesetzesänderung ein.“
Ansatz und Bewertung nach HGB, EStG und IFRS anhand von Beispielfällen und Musterbilanzen Mehr Sicherheit für die Praxis mit unseren Intensiv-Seminaren: Weiter zum Grundlagenseminar »Weiter zur Vertiefung » |
Zu der aktuell in Brüssel diskutierten möglichen Abschaffung der Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen in der Europäischen Union sagte Securs:
„Gerade in Krisen-Zeiten sind solche Überlegungen unverständlich. Natürlich ist es grundsätzlich richtig, bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen abzubauen. Das gilt aber nur dort, wo es sich auch bei näherem Hinsehen tatsächlich um Bürokratie-Wildwuchs handelt. Bei der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen ist das aber gerade nicht der Fall. Die große Bedeutung dieser Unternehmen für die Gesamtwirtschaft bliebe ebenso unberücksichtigt wie die Schutzfunktion der Prüfungspflicht.“
Gegenstand des Pressegesprächs war auch eine von der Wirtschaftsprüferkammer jüngst beschlossene Änderung des Berufsrechts. Geregelt wird die der Größe, Komplexität und dem Risiko des Prüfungsgegenstandes angemessene Prüfungsdurchführung (skalierte Prüfungsdurchführung). Ergänzend hat die Wirtschaftsprüferkammer einen Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung erarbeitet, der den Berufsangehörigen als Hilfe bei der Prüfung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen dienen soll. Der Berufsstand bekommt damit eine wichtige Arbeitshilfe an die Hand. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist im Oktober 2012 zu rechnen.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?