Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Wohngeld steigt ab 2025 – Ausgaben für Wohngeld 6-mal höher als für sozialen Wohnungsbau

13.08.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Schere zwischen Subjekt- und Objektförderung muss verkleinert werden: Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Fortschreibung und geplante Erhöhung des Wohngeldes ab 2025 um 30 Euro. Alleine das Wohngeld immer weiter zu erhöhen, löst die gewaltigen Probleme auf den überhitzten Mietwohnungsmärkten jedoch nicht.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Fortschreibung und geplante Erhöhung des Wohngeldes ab 2025 um 30 Euro. „Allerdings leiden nicht nur die wohngeldberechtigten Haushalte unter hohen Wohnkosten, sondern mittlerweile ist jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet. Alleine das Wohngeld immer weiter zu erhöhen, löst die gewaltigen Probleme auf den überhitzten Mietwohnungsmärkten nicht“, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, anlässlich des vom zuständigen Bundesbauministerium vorgelegten Referentenentwurfs einer Zweiten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes.

Im Wohngeldgesetz (WoGG) gemäß § 43 Absatz 1 ist eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Das monatliche Wohngeld soll laut Referentenentwurf zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 30 Euro oder 15 Prozent erhöht werden. Die Ausgaben von Bund und Ländern für das Wohngeld steigen somit im Jahr 2025 auf 4,7 Milliarden Euro. Eine u.a. vom DMB in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass die Zuschüsse fürs Wohnen (Subjektförderung) 6-mal höher sind als die Förderung von Sozialwohnungen (Objektförderung).

Ein massives Missverhältnis. Die Erhöhung des Wohngeldes darf nicht als Argument dafür dienen, dringend notwendige mietrechtliche und wohnungspolitische Reformen auf die lange Bank zu schieben. Stattdessen sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, die eklatante Schere zwischen Objekt- und Subjektförderung zu verkleinern und die Ausgaben für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen deutlich erhöhen. Die von uns immer wieder geforderte Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Mietrechtsreformen würde zudem dafür sorgen, dass Mieterinnen und Mieter besser vor hohen Wohnkostenbelastungen geschützt werden und somit auch kein Wohngeld beantragen müssten.
Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten

Unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie hier.

Bild: CAR GIRL (Unsplash, Unsplash Lizenz)

nach oben
FAQ