15.03.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).
Damit zeigt der Verband Möglichkeiten auf, wie künftig eine klimawirksame, sozialverträgliche und wirtschaftlich umsetzbare Förderlandschaft für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude ausgestaltet werden kann. Neben den inhaltlichen Vorschlägen ist aus Sicht des ZIA eine Mittelausstattung von jährlich mindestens 20 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 notwendig, um der umfassenden Nachfrage und der Bedeutung des Themas Klimaschutz im Gebäudesektor langfristig gerecht zu werden.
„Durch die Ausrichtung der Bundesförderung auf CO2-Reduktion als Zielwert können die Klimaziele effektiver, schneller und ganz wichtig: kostengünstiger erreicht werden“, so Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik. „Wichtig ist auch: Bei einer Anhebung des Neubaustandards auf EH55 sollten die Anforderungen an den Wärmeschutz nicht weiter verschärft werden. Wenn wir dann zeitgleich die erneuerbaren Energien umfassend fördern und auf die Gebäude-Klimaziele anrechenbar machen, wird es zu einem Push der Erneuerbaren im Gebäudesektor kommen“, so Hill weiter.
Die Fördersystematik muss konsequent auf CO2-Emissionen bzw. CO2-Einsparung ausgerichtet werden. Auf dem Weg zur Klimaneutralität sollte sich die jeweilige Immobilie durch effektive CO2-Einsparungsmaßnahmen im CO2-Ausstoß stetig verbessern. Hierfür sind die im GEG festgelegten Effizienzstandards allein, die sich an Referenzgebäuden orientieren, der falsche Weg. Zudem lassen diese keinen direkten Rückschluss auf die CO2-Emissionen des Gebäudes zu.
Der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist ein Schlüssel, um die Klimaziele zu erreichen. Dafür müssen Anreize geschaffen werden, um die Energiewirtschaft so schnell wie möglich zu dekarbonisieren. Zudem muss der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden auf die Gebäudeziele anrechenbar werden, da dies eine kosteneffiziente CO2-Reduktion der Sektor-Emissionen ermöglicht und in der gesamten Breite der Immobilienwirtschaft umsetzbar ist.
Die neue Förderlandschaft muss genauso wie die aktuelle BEG vollständig beihilfefrei gestellt werden. Dies war die Basis für den Erfolg der BEG und die Grundlage für eine handhabbare und schnelle Umsetzung bei den Unternehmen.
Die Förderung sowohl der Gebäudesanierung als auch des effizienten Neubaus ist essentiell, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Durch die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen und der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien können die Potenziale zur Treibhausgasreduktion im Gebäudebestand gehoben werden. Die Förderung für moderne Neubauten und für CO2-sparende Maßnahmen im Neubau ist die Voraussetzung dafür, dass das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, erreicht werden kann.
Um 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, müssen auch die eingesetzten Baumaterialien nachhaltig sein. Die BEG muss dafür technologie- und materialoffenen ausgestaltet sein. Als nachhaltige Baustoffe sollten sowohl der Einsatz nachwachsender Rohstoffe als auch die Verwendung konventioneller Baustoffe (z.B. Stahl, Beton), die durch den Einsatz erneuerbarer Energien CO2-reduziert hergestellt wurden, im Zentrum der Förderung stehen. Die Förderung sollte nicht nur auf Produkte beschränkt sein, die ein EPD-Label besitzen. Weitere Aspekte der Förderung für nachhaltige Baumaterialien sollten die Kreislauffähigkeit (Recycling, Wiederverwertung) und der Ort der Produktion der Materialen sein. Der Einsatz lokaler Baustoffe, die ohne längere Transportwege zum Bauort gebracht werden und somit CO2 einsparen, sollte daher in besonderer Weise gefördert werden.
Immer mehr Unternehmen der Immobilienwirtschaft ziehen Lebenszyklus-Betrachtungen bereits in ihre Projektplanungen mit ein – auch im Hinblick auf die Regelungen der EU-Taxonomie. Die Rahmenbedingungen für Lebenszyklus-Betrachtungen müssen aber noch vereinheitlicht und in entsprechenden Regelwerken einheitlich festgelegt werden. Bis die Grundlagen im Dialog mit der Immobilienbranche und der Zulieferindustrie erarbeitet wurden, sollte anstatt einer gesetzlichen Pflicht die Vornahme einer Lebenszyklus-Betrachtung mit einer Förderung gewürdigt werden. Eine solche zusätzliche Förderung wäre im Sinne der Innovationsklausel des §103 GEG über die BEG sinnvoll.
Das gesamte Positionspapier mit den Vorschlägen für eine Neuausrichtung der BEG-Förderkulisse finden Sie unter diesem LINK.
Bild: Steffen Coonan (Pexels, Pexels Lizenz)
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