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ZIA zu Geywitz‘ Vorstoß: „Wichtige Impulse für den daniederliegenden Wohnungsbau – als Teil eines Gesamtkonzepts“

15.08.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).

Die Immobilienwirtschaft hat die jüngsten Signale der Bundesbauministerin zum Wohnungsbau erfreut registriert. „Dieser Vorstoß könnte genau die Impulse bringen, die den daniederliegenden Wohnungsbau reanimieren“, sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner.

Nach einem Bericht von „Media Pioneer“ dringt Ministerin Klara Geywitz auf eine Ergänzung im Wachstumschancengesetz. Demnach fordert die Bauministerin, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten bis Ende 2030 massiv zu erweitern. So könnten ab 2024 in den ersten vier Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden; aktuell sind es im Regelfall nur drei Prozent.

Mattner verweist darauf, dass die Immobilienwirtschaft, die etwa die Hälfte der Wohnungen in Deutschland bereitstellt, wegen extremer Kostensteigerungen durch Inflation und Zinsanstieg den Wohnungsbau gerade nur sehr begrenzt voranbringen kann. „Ein von der Regierung angestoßenes Signal der Steuerentlastung wäre in dieser Lage genau das Richtige“, so der ZIA-Präsident. „schließlich fehlen bis 2025 700.000 Wohnungen in Deutschland, und der Bedarf wird täglich größer.“ Mattner weiter: „Deshalb muss diese Initiative in ein Gesamtkonzept eingebettet werden. Dabei kommt es darauf an, die staatlich verursachen Kosten am Gut Wohnen von derzeit 37 Prozent zurückzufahren – zum Beispiel durch ein Aussetzen der Grunderwerbsteuer auch für Mietwohnungen oder den Verzicht auf kommunale Abschöpfungsmodelle bei der Projektentwicklung.“

Diese Aufgabe sollte „das gesamte Kabinett und die Spitze der Bundesregierung jetzt energisch angehen“. Mattner: „Auch ein großvolumiges Kreditförderprogramm der KfW mit einem Zinssatz von zwei Prozent für Neubauten wäre jetzt goldrichtig; es wirkte dann wie ein Konjunkturprogramm.“

Der Verband hält es angesichts dieser angespannten Lage auch für „absolut unverständlich“, eine Anpassung der steuerlichen Regelung zur Zinsschranke vorzunehmen, wie sie laut Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes geplant ist. Demnach soll für Unternehmen die Möglichkeit begrenzt werden, Zinsen von Bankdarlehen steuerlich geltend zu machen. „Das wäre kontraproduktiv für den Wohnungsbau und brächte eine Vollbremsung für Projektentwicklungen“, warnt Mattner.

Bild: MARIANNE RIXHON (Pexels, Pexels Lizenz)

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