08.10.2024 — Michelle Bittroff. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Über alle Branchen hinweg arbeiten 45 Prozent der Beschäftigten an einem Computerarbeitsplatz. Dabei verbringen die meisten Mitarbeitenden viel Zeit vor dem Bildschirm: Sei es für virtuelle Meetings, Chats, E-Mails oder das Erstellen von Präsentationen und Texten. Wer am Computer arbeitet, richtet seinen Blick oft stundenlang nur zwischen Tastatur und Bildschirm oder auf die nähere Umgebung, während er kaum in die Ferne schweift. Dies hat jedoch erhebliche negative Auswirkungen auf unsere (Augen-)Gesundheit!
Dr. Utta Petzold, Medizinerin bei der BARMER, gibt deutlich zu verstehen:
Arbeit am Bildschirm und die damit verbundene Nah-Akkommodation, also die anhaltende muskuläre Anstrengung des Auges zum Nahsehen, belastet die Augen. Der natürliche Lidschlag reduziert sich von etwa 15 Mal in der Minute auf lediglich drei Mal. Das führt zum Abtrocknen des Auges.
Diese Augenbeschwerden gehen dann oft mit schlechtem Schlaf und Kopfschmerzen einher. Dabei gibt es Möglichkeiten, dem vorzubeugen – sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende.
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) haben Arbeitgebende dafür zu sorgen, dass Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen regelmäßig Pausen einlegen können. Diese Pausen dürfen nicht vor dem Bildschirm stattfinden, sondern zum Beispiel durch andere Tätigkeiten oder Pausen ohne Monitor.
Tipp: Mehrere kurze Pausen sind wirksamer als wenige lange Unterbrechungen. Planen Sie daher für sich und Ihre Mitarbeitenden folgende Pausen ein: Nach 50 Minuten Bildschirmarbeit wird eine Pause von fünf bis zehn Minuten empfohlen. Nach 100 Minuten sollte eine Pause von 20 Minuten eingelegt werden.
Aus unternehmerischer Sicht gehen Ihnen dadurch keine Vorteile verloren. Ganz im Gegenteil! Wenn Sie eine bestimmte Pausenregelung festlegen, lindern Sie die Erschöpfungssymptome Ihrer Mitarbeitenden und beugen Ermüdungserscheinungen vor. Das steigert nicht nur die Leistungsfähigkeit des oder der Einzelnen, sondern auch die Produktivität des gesamten Unternehmens.
Eine weitere Möglichkeit der Reduzierung besteht in der Bereitstellung von Bildschirmarbeitsplatzschutzbrillen. Diese sind nicht nur gut, um beim Spiel „Galgenraten“ als Sieger hervorzugehen, sondern sie sind auch – unabhängig vom Alter – für optimales Sehen in einer Entfernung von 50 bis 70 cm ausgelegt und nicht wie normale Brillen für eine Entfernung von 30 cm.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgebenden ist eine augenärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer speziellen Bildschirmarbeitsplatzbrille. Da der Schutz des Sehvermögens zum Arbeitsschutz gehört, ist der Arbeitgebende verpflichtet, bei Gesundheitsgefährdung Maßnahmen zu ergreifen und die Kosten zu übernehmen. Dies regelt auch das Arbeitsschutzgesetz.
Weitere Informationen über die Kostenübernahme einer Bildschirmarbeitsplatzschutzbrille lesen Sie hier.
Aber nicht nur der Arbeitgebende kann etwas tun, um den Symptomen einer zu langen Bildschirmarbeit vorzubeugen und sie zu reduzieren. Auch die Arbeitnehmenden selbst können ihre Bildschirmarbeitszeit im Alltag reduzieren, indem sie z. B. folgende Tipps beachten:
Planen Sie kurze Pausen ein! Mindestens einmal pro Stunde aufstehen, sich strecken und ein paar Schritte gehen. Das fördert die Durchblutung und sorgt für Erholung – nicht nur für die Augen, sondern für den ganzen Körper.
Beschränken Sie Ihre Videogespräche auf das Nötigste und reservieren Sie sich Zeitfenster, in denen Sie ungestört arbeiten können. So können Sie sich auch von virtuellen Meetings oder Anrufen Ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Doch nach einem Arbeitstag voller Bildschirmnutzung fällt es vielen schwer, die digitalen Geräte abends aus der Hand zu legen. Dabei ist es gerade nach Feierabend ratsam, die Nutzung von Smartphone, Tablet und Computer bewusst zu reduzieren. Statt Social Media zu durchstöbern oder E-Mails zu checken, können analoge Aktivitäten wie das Lesen eines Buches oder ein Spaziergang an der frischen Luft helfen, die Augen zu entlasten und die Gedanken zur Ruhe kommen zu lassen.
Ein gezieltes Augentraining kann dazu beitragen, die Belastung der Augen zu minimieren. Eine einfache Übung besteht darin, die Augen für einige Sekunden fest zu schließen und dann langsam wieder zu öffnen, um die Augenmuskeln zu entspannen. Ebenso hilfreich ist es, die Augen in verschiedene Richtungen zu bewegen: abwechselnd nach oben, unten, links und rechts schauen, ohne den Kopf zu bewegen. Diese Übungen lassen sich gut in kurzen Pausen oder zwischen anstrengenden Besprechungen einbauen. So verbessern Sie nicht nur die Konzentrationsfähigkeit Ihrer Augen, sondern beugen auch Ermüdungserscheinungen vor. Und vergessen Sie nicht, regelmäßig zu blinzeln, damit Ihre Augen nicht austrocknen!
Eine weitere Übung hilft dabei: die so genannte „20-20-20“-Regel. Schauen Sie alle 20 Minuten 20 Sekunden lang auf ein Objekt, das 6 Meter (20 Fuß) entfernt ist.
Die richtige Einstellung des Bildschirms kann viel zur Entlastung der Augen beitragen. Achten Sie darauf, dass der Bildschirm weder zu hell noch zu dunkel ist – im Idealfall passt sich die Helligkeit der Umgebungsbeleuchtung an. Dasselbe gilt für den Kontrast: Stellen Sie den Kontrast Ihres Bildschirms so ein, dass Text und Bilder klar und deutlich sichtbar sind, ohne dabei zu grell oder zu blass zu wirken. Ein Blaulichtfilter kann helfen, die Belastung durch kurzwelliges Licht zu senken, insbesondere bei abendlicher Nutzung. Einige Bildschirme und Betriebssysteme bieten bereits die Möglichkeit an, einen Blaulichtfilter einzuschalten. Doch es gibt auch Software, die man sich herunterladen kann und die darauf ausgerichtet ist, Blaulicht zu reduzieren.
Außerdem sollten Sie Schriftgröße und Zeilenabstand so wählen, dass Sie die Texte ohne Anstrengung lesen können. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Bildschirm nicht direkt vor einem Fenster steht, um störende Reflexionen und Blendungen zu vermeiden.
Ansonsten gilt immer: Ausreichend Bewegung und Abwechslung, z. B. durch den Gang zur Kaffeemaschine oder den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, helfen auch hier gegen monotone Bildschirmarbeit. Mit diesen einfachen Mitteln bleiben unsere wertvollen digitalen Helfer auch genau das, was sie sind – nämlich digitale Helfer und keine Belastung!
Bild: Andrea Piacquadio (Pexels, Pexels Lizenz)
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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