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Zu wenig Neubau, steigende Mieten, hohe Wohnkostenbelastung

16.07.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Kürzlich wurde von der Bundesregierung der "Wohngeld- und Mietenbericht 2018" veröffentlicht. Der Bericht legt offen: Bisherige Lösungsansätze zur Behebung der Wohnungskrise haben noch zu keinem durchschlagendem Erfolg geführt. Der Deutsche Mieterbund nimmt zum Bericht Stellung.

„Der heute von der Bundesregierung vorgelegte Wohngeld- und Mietenbericht 2018 belegt anhand zahlreicher Fakten und Zahlen, wie groß die Wohnungs- und Mietenprobleme in Deutschland sind. Der Bericht zeigt gleichzeitig, dass die bisherigen Lösungsansätze und -versuche der Bundesregierung viel zu kurz greifen, um die Ziele zu erreichen, 1,5 Millionen neue Wohnungen in dieser Legislaturperiode zu bauen und die Bezahlbarkeit des Wohnens sicherzustellen“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB), Ulrich Ropertz, heute in Berlin. „Der Neubau bezahlbarer Miet- und Sozialwohnungen muss höchste Priorität haben. Die Mietpreissteigerungen im Bestand, nach Modernisierungen bzw. bei Wiedervermietungen müssen gestoppt werden.“

Wohnungsneubau

Im Jahr 2018 sind 285.000 Wohnungen neu gebaut worden, 80 Prozent mehr als 2009. Die Kehrseite dieser Aussage im Wohngeld- und Mietenbericht ist: Die Neubautätigkeit bleibt rund 25 Prozent hinter der Zielsetzung der Bundesregierung von 375.000 neuen Wohnungen pro Jahr zurück. Klassische Mietwohnungen wurden 2018 nur 70.000 neu gebaut, davon nur 27.000 Sozialmietwohnungen.

Ropertz: „Der Wohnungsneubau, insbesondere der Bau bezahlbarer Mietwohnungen, hinkt weit hinter dem Bedarf zurück. Benötigt werden mindestens 80.000 neue Sozialmietwohnungen und 120.000 neue, für Normalverdiener erschwingliche Mietwohnungen. Statt 10 Milliarden Euro in ein Bau- bzw. Kaufkindergeld zu stecken, muss der Sozialmietwohnungsneubau mit dauerhaften, zumindest langfristen Preisbindungen deutlich stärker gefördert werden als bisher. Die geplante Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus wird keinen nachhaltigen Beitrag zum Neubau bezahlbarer Mietwohnungen leisten können. Dazu wäre eine Mietobergrenze für den steuerlich geförderten Wohnungsbau notwendig gewesen.

Miete und Wohnkostenbelastung

Die Angebotsmieten sind zwischen 2016 und 2018 jährlich um 5 Prozent gestiegen, in den Metropolkernen um rund 6 Prozent. Für einzelne Städte fiel der Mietenanstieg deutlich höher aus. In Berlin beispielsweise sind die Mieten in den letzten 5 Jahren um über 50 Prozent gestiegen. Diese hohen Angebotsmieten bilden die Grundlage für die künftige ortsübliche Vergleichsmiete und treiben die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen jetzt und künftig in die Höhe. Die Angabe einer bundesweiten durchschnittlichen Bestandsmiete von 7,25 Euro pro Quadratmeter im Wohngeld- und Mietenbericht, hochgerechnet auf Grundlage einer SOEP-Erhebung aus dem Jahr 2016 und dem Mietpreisindex des Statistischen Bundesamtes, ist wenig aussagekräftig.

„Wir gehen von jährlichen Mietpreissteigerungen in den Großstädten und Ballungszentren von mindesten 3 bis 5 Prozent aus. Hinzu kommen in vielen Fällen Modernisierungsmieterhöhungen, die auch bei einer Deckelung von 2 bzw. 3 Euro/qm die bisherige Miete schnell um 30 oder 40 Prozent in die Höhe schnellen lassen“, erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.

Die seit Jahren steigenden Mieten führen zu einer immer höheren Wohnkostenbelastung. Schon 2017 mussten Mieter in Deutschland 29 Prozent ihres Einkommens für die Miete zahlen. Bei Einpersonenhaushalten lag die Wohnkostenbelastung bei 34 Prozent und bei einkommensschwächeren Haushalten (bis 1.300 Euro) sogar bei 46 Prozent. Nach einer aktuellen DIW-Untersuchung müssen zwei Drittel der älteren Mieterhaushalte mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete zahlen, 38 Prozent der Älteren sogar mehr als 40 Prozent.

„Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Solange es keine ausgeglichenen Wohnungsmärkte gibt, sind rechtliche Rahmenbedingungen notwendig, die den rasanten Mietenanstieg stoppen. Eine echte, bundesweit geltende Mietpreisbremse mit Sanktionsmöglichkeiten gegen Vermieter, die gegen das Gesetz verstoßen, ist erforderlich. Mieterhöhungen nach Modernisierungen sind drastisch einzuschränken und die „Mietwucher“-Vorschrift des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz ist so zu überarbeiten, dass sie überzogene Mieten tatsächlich verhindern kann“, forderte Ulrich Ropertz. Solange der Bundesgesetzgeber seine Möglichkeiten hier nicht nutzt, sind landesrechtliche Lösungsversuche, wie zum Beispiel der des Berliner Mietendeckels, der richtige Ansatz.“

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