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Betriebsrat spezial

Ausgabe 34/2010: »Datenschutz: Ihre neuen Rechte«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Gewerkschaften und Datenschützer haben es geschafft: Die heimliche Videoüberwachung in Betrieben wird endlich ganz und gar verboten. Laut Zeitungsberichten soll ein entsprechender Gesetzesentwurf morgen vom Kabinett gebilligt werden. Dann ist endgültig Schluss mit Kameras in Toiletten, Umkleiden und Ruheräumen.

Neu und im Interesse der Arbeitnehmer geregelt werden außerdem das Googeln von Bewerbern, medizinische Untersuchungen als Einstellungsbedingung, das sogenannte Sreeening (umfangreiche Abgleiche von Mitarbeiterdaten) und die Bespitzelung von E-Mails und Telefongesprächen.

Nach den großen Skandalen und Datenaffären durch Lidl, Telekom und Co. reagiert der Gesetzgeber also endlich und schützt die Privatsphäre der Arbeitnehmer. Ein Etappensieg, über den sich alle Arbeitnehmervertreter freuen dürfen.

Nach der ersten Freude wartet wie immer Arbeit: Zur Einhaltung der neuen Regelungen müssen die allermeisten Arbeitgeber voraussichtlich intensiv angehalten werden. Damit Sie sich hier effektiv durchsetzten können, stehen Ihnen Ihre Experten gerne zur Seite:

Arbeitnehmerdatenschutz für Betriebsräte
Praxis-Seminar für Ihre Durchsetzungskraft!

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Eine interessante Lektüre des neuen Betriebsrat spezial-Newsletters wünscht Ihnen
Ihre Betriebsrat spezial-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Geschäftsführung des Betriebsrates

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Erster Teil der Serie von Ihrem Experten Torsten Lemke: der Betriebsratsvorsitzende ... zum Artikel

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Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten
Praxis-Seminar: Arbeitszeitregelungen, Urlaubsgewährung, Lohngestaltung und Leistungsüberwachung

Aus dem Inhalt:
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Wussten Sie schon?

LAG Schleswig-Holstein zur der Frage, wann der Betriebsrat PC und Internet beanspruchen kann

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Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines PC nebst Zubehör sowie eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn beides zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm obliegenden Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. ... zum Artikel

Tabelle

Praxisorientierte Kommentierung zur Umsetzung der flexiblen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst (TVöD/TVL)
Der Autor zeigt in mehreren Praxisbeispielen, wie sich verschiedene Regelungen im Einzelfall auswirken.
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