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Betriebsrat spezial

Ausgabe 44/2011: »AÜG wird halbes Jahr alt: Kennen Sie Ihr Mitspracherecht bei der Leiharbeit?«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ziemlich genau ein halbes Jahr ist es jetzt her, dass das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und damit offiziel in Kraft trat. Nachdem das AÜG von 2004 bereits den Gleichstellungsgrundsatz verankerte, sind die aktuellen Änderungen vor allem auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit sowie klaren rechtlichen Regelungen zu Einstellung und Kündigung von Leiharbeitern zurückzuführen.

Das war ein klares Signal der Bundesregierung, die zeitweilige Überlassung von Arbeitnehmern weiter zu vereinfachen und damit die Leiharbeit zu verstärken. Viele Stammbelegschaften fürchten deshalb um ihre Arbeitsplätze, sollte die Leiharbeit in Zukunft noch weiter zunehmen.

Hier kann der Betriebsrat einschreiten: Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung durch Leiharbeitsfirmen hat er ein Mitspracherecht. Auf diese Weise kann er festangestellte Arbeitnehmer schützen. In unserem Praxis-Seminar erfahren Sie alles Notwendige zu Ihren aktuellen Rechten:

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Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Arbeitnehmerüberlassung

Aktuelle Änderungen durch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

  • Hat der Leiharbeitnehmer die gleichen Rechte wie die Arbeitnehmer im Unternehmen?
  • Wie und wo kann der Betriebsrat beim Einsatz von Fremdpersonal mitsprechen?
  • Wie kann die Stammbelegeschaft effektiv geschützt werden?
Hier finden Sie Antworten »


In diesem Newsletter haben wir wieder viele spannende Beiträge rund um die Betriebsratsarbeit für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Lektüre!
Ihre Betriebsrat-spezial-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Demografischer Wandel: Unternehmen immer noch nicht ausreichend vorbereitet

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PricewaterhouseCoopers AG
Unternehmen sind besser informiert, überschätzen aber ihre bisherigen Maßnahmen zum Demografiemanagement / Altersspezifische Weiterbildungs- und Arbeitszeitmodelle sind wenig verbreitet / Defizite bei der Personalgewinnung / Unzureichende Unterstützung durch Chefetagen ... zum Artikel

Arbeitsrecht aktuell

IG Metall fordert mehr Personal für Aufsicht bei Arbeits- und Gesundheitsschutz

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: IG Metall
Hans-Jürgen Urban: "Aufsichtsämter zu wirksamen Arbeitsschutz-Kontrollen nicht mehr in der Lage" ... zum Artikel

Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen

— none . Quelle: Bundesarbeitsgericht
Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können.Diese in § 81 Abs. 1 SGB IX geregelte gesetzliche Pflicht trifft alle Arbeitgeber, nicht nur die des öffentlichen Dienstes. Ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber kann sich darauf berufen, dass die Verletzung dieser Pflicht seine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lasse. ... zum Artikel

Verlängerung der Elternzeit

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesarbeitsgericht
Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Eine damit festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG nur verlängern, wenn der Arbeitgeber zustimmt. ... zum Artikel
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Kündigungsbestimmungen aktuell

Keine Kündigung nach Weitergabe von Werbepräsenten an Mitarbeiter

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Anwaltverein
Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein konnte. Werden in einem Betrieb generell Produkte und Werbepräsente für die Mitarbeiter bereitgestellt, darf ein Marketingleiter nicht deshalb gekündigt werden, weil er Kalender und Blechschilder an seine Mitarbeiter weitergab. ... zum Artikel

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Psychische Belastungen im Betrieb
Für Betriebsräte: Erkennen - Erfassen - Verringern

Der Arbeitgeber muss effektiv zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren beitragen und die Gestaltung menschen­gerechter Arbeit ermöglichen.
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Gesunder Arbeitsalltag

Mehr als jeder Zweite hat mehr Zeit für sich als früher - Freizeit nutzen, aber richtig

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Techniker Krankenkasse
Zeit für ein gutes Buch oder ein heißes Bad - das wünschen sich vom Manager bis zum Studenten viele. Gleichzeitig glaubt mehr als jeder zweite Mensch in Deutschland (55 Prozent), dank moderner Technik mehr Zeit für sich zu haben als früher. ... zum Artikel

Burn-out: Nicht immer brennt es im Job

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Techniker Krankenkasse
Burn-out ist in diesen Tagen auch medial ein Dauerbrenner. In den Talkshows geben sich prominente Patienten die Klinke in die Hand und berichten, wie sie durch überzogene Ansprüche von innen und außen krank geworden sind. Krankenkassen melden, dass immer mehr Beschäftigte aufgrund psychischer Störungen, allen voran die Depression - denn der Burn-out ist gar keine eigenständige Diagnose - arbeitsunfähig sind. ... zum Artikel

Mitbestimmung aktuell

Betriebsübergang: Eingeschränkte Mitsprache des Betriebsrates

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Widerspricht ein Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang der Überleitung seines Arbeitsverhältnisses, kann das eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Eine Betriebsratsanhörung ist dann nicht mehr nötig. ... zum Artikel

Boni-Zahlungen dürfen ohne Zustimmung des Betriebsrates nicht nachträglich gekürzt werden

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesarbeitsgericht
Der Senat hatte über Bonusansprüche einer Beschäftigten der D. AG, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“ fiel, zu entscheiden. Nach dieser Betriebsvereinbarung sollte die Festsetzung eines Bonuspools durch den Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr erfolgen. ... zum Artikel
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Wussten Sie schon?

Im Norden Deutschlands mehr Putzteufel als im Süden

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Die saubersten Bäder gibt es in Norddeutschland. Darauf deutet zumindest das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hin. Diese hat im Auftrag der Initiative Blue Responsibility untersucht, wie lange die Deutschen im Monat ihr Bad putzen. ... zum Artikel

2030: Über 80-Jährige in der Überzahl?

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bertelsmann Stiftung
Bevölkerungsprognose mit Daten und Fakten für rund 3.200 Kommunen ... zum Artikel

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Spruch der Woche

Ein steter Neuanfang

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hugo von Hoffmannsthal
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