21.10.2020 — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Frage: Ist eine Rechnung zu berichtigen, soweit eine Anzahlungsrechnung im Juni 2020 mit 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen wurde und die Zahlung des Vertragspartners erst im Juli erfolgt.
Antwort: Sofern die Leistung im Juli erbracht wurde, ist der Steuersatz von 16 % anzuwenden, da der Leistungszeitraum im 2. Halbjahr liegt.
Frage: Welcher Umsatzsteuersatz ist bei einem geschlossenen [...]Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.
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