17.12.2019 — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Ein Finanzamt lehnte den Vorsteuerabzug ab, da die erforderlichen Eintragungen zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung auf den Bewirtungsbelegen fehlten. Obwohl der Unternehmer (Kläger) im Einspruchsverfahren die fehlenden Eintragungen auf den Bewirtungsbelegen nachholte, lehnte das Finanzamt den Vorsteuerabzug weiter ab.
Nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UstG sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1-4, 7 oder § 12 Nr. 1 [...]
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