21.07.2020 — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Ist ein Steuerzahler nicht in der Lage, eine fällige Steuer pünktlich zu zahlen, so fallen Säumniszuschläge an, § 240 AO an. Darüber hinaus drohen Vollstreckungsmaßnahmen.
In der Abgabenordnung (AO) finden sich Vorschriften über die Stundung von Steueransprüchen. Die Regelungen gelten für alle Steuerarten und für alle Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis. Das Finanzamt kann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei [...]
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