Sehr geehrte Damen und Herren,
"Der Herbst ist immer unsre beste Zeit", sagte Goethe einmal. Im Besonderen gilt das wie in jedem Jahr für Haus- und Grundstückseigentümer, die in diesen stürmischen Zeiten über alle Maßen gefordert sind. Sind doch Bürgersteige und Gehwege von feuchtem Laub und mitunter sogar von Schnee zu räumen und im Fall von Frostgraden ist Sand zu streuen.
Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sich in den nächsten Wochen zusätzlich mit der neuen Heizkostenverordnung befassen:
Die Details zum Herbstprogramm für Hauseigentümer lesen Sie weiter unten in der heutigen HGV-aktuell-Ausgabe - wie immer neben weiteren Informationen, Fällen und Urteilen aus dem Immobilienbereich.
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Die neuen Energieeinsparregelungen sind am 1. Oktober in Kraft getreten
Zusammenhänge, Umgang und Einsatz in der Praxis
1-Tages-Seminar von 9:00 bis ca. 17:00 Uhr EnEV 2009, EnEG, EEWärmeG und Heizkostenverordnung im Kontext Jetzt reservieren! |
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