Ausgabe 11/2022: »Erstattung statt Nachzahlung«
Ausgabe 11/2022: »Erstattung statt Nachzahlung«
Sehr geehrte Damen und Herren,
der wohl schönste Kontakt zum Finanzamt entsteht immer dann, wenn es um eine Steuerrückerstattung geht. Immobilienbesitzer:innen betrifft das nicht nur im privaten Bereich, sondern beispielsweise auch bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung.
Doch schon lange, bevor eine Vermietung angedacht ist, taucht die Umsatzsteuer in den schlaflosen Nächten eines (werdenden) Grundbesitzers oder einer Immobilienverwalterin auf: In Form des Vorsteuerabzuges oder der Kaufnebenkosten.
Wird die Umsatzsteuerfrage wegen einer Steuerprüfung vom Finanzamt statt von Ihnen geklärt, heißt es Steuernachzahlung statt -erstattung. Damit das nicht geschieht, bringt unser Experte Ihnen umfassend das Umsatzsteuersystem näher, sodass Sie für sämtliche Praxisfälle gerüstet sind.
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Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei Erwerb, Bebauung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und Grundstücken
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✔ Das Grundprinzip der Umsatzbesteuerung ✔ Vermietungsumsätze § 4 Nr. 12 lit. a UStG ✔ Vertragsgestaltung bei Kauf, Vermietung und Veräußerung |
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihre HGV-Redaktion!
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