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Betriebsrat spezial

Ausgabe 44/2010: »Arbeitnehmerdatenschutz - Was Sie jetzt wissen müssen«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

"Man darf seine Mitarbeiter ja nicht einmal mehr fragen, wie es ihnen geht" – so unken Arbeitgeber schon seit Jahren über vermeintlich zu strenge Arbeitnehmerdatenschutz-Regelungen. Durch den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung sehen sie sich nun auch noch vermehrt von Korruption und Kriminalität durch eigene Mitarbeiter bedroht.

Tatsächlich lässt die neue Regelung den Arbeitgebern riesige Schlupflöcher. Gewerkschaften und Rechtswissenschaftler weisen immer wieder darauf hin: In Punkten wie z. B. der Frage nach einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch oder der Telefonüberwachung in Call-Centern bleibt das neue Gesetz weit hinter aktueller Rechtsprechung zurück. Außerdem sind "Rasterfahndungen" in Betrieben, wie sie die Deutsche Bahn jüngst durchführte, zulässig. Es müsste lediglich zunächst anonymisiert geschnüffelt werden – bei einem konkreten Verdacht dürfen die Ergebnisse dann einzelnen Personen zugeordnet werden.

Datenschutz bleibt also ein brisantes Thema – gerade für Betriebsräte. Hier muss immer wieder gekämpft werden und das letzte (juristische) Wort ist sicher noch längst nicht gesprochen. Spitzen Sie also Ihre Ellenbogen und Bleistifte und lassen Sie sich professionell schulen:

Praxis-Seminar:
Rechte und Pflichten des Betriebsrates beim Arbeitnehmerdatenschutz

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