Ausgabe 10/2014: »Ohne Enigung keine Änderung«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
von der Führungsebene kommt die Ansage, man möge schneller, besser und effizienter arbeiten und sich ab sofort an folgende Dienstanweisungen halten: früher kommen, später gehen und kontinuierlich und möglichst schnell die Leistung steigern.
Nun, das ist natürlich zugespitzt formuliert. Doch wenn der Arbeitgeber neue Maßnahmen im Betrieb einführen möchte, muss er sich zunächst mit dem Betriebsrat darüber abstimmen und vor allem einigen. Sollte dies nicht geschehen, wäre die Ankündigung der Änderung ein schicker Ausdruck auf Papier - mehr aber nicht.
Um zu wissen, bis wo Ihre Rechte als Betriebsratsmitglied gehen - und Ihre Grenzen anfangen - lohnt sich ein intensiver Blick hinter die rechtlichen Kulissen:
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