Ausgabe 34/2019: »Muss der Arbeitgeber tiefe Einblicke gewähren?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann es schnell mal einen Konflikt geben, wenn ein Gesetz nicht eindeutig formuliert ist und die Interpretation unterschiedlich ausfällt. Das Landesgericht Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Betriebsrat Einsicht in eine Gehaltsliste mit Namen erhalten darf oder nicht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Topthema.
In den letzten beiden Ausgaben konnten Sie sich bereits über das Thema sexuelle Belästigung informieren. In den neusten und letzten Artikeln der Reihe erfahren Sie, welche Pflichten der Arbeitgeber und welche der Betriebsrat im Fall einer sexuellen Belästigung hat.
Die Aufgaben als Betriebsrat können einen manchmal ganz schön fordern. Stress und Konflikte sind da nicht immer vermeidbar. Wie Sie jedoch richtig damit umgehen, dass erfahren Sie in unserem Seminar "Stress- und Konfliktmanagement für Betriebsräte".
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