Ausgabe 38/2019: »5 Fakten zum Datenschutz, die Sie unbedingt kennen sollten«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wie sieht Ihre Firmenwebsite aus? Gibt es eine Seite, auf der das Team mit Fotos vorgestellt wird? Geht das überhaupt mit dem Datenschutz konform oder macht sich der Arbeitgeber damit strafbar? In unserem Topthema sehen wir uns 5 Fakten zum Thema Datenschutz genauer an und klären auf, was der Arbeitgeber darf und was er lieber lassen sollte.
Wie es hingegen mit der Datensicherheit im Home-Office aussieht und an welche Regelungen sich der Arbeitgeber halten muss, dass erfahren Sie in unserem neuen Seminar Praxiswissen Home-Office und mobiles Arbeiten.
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Aktuelle Veränderungen und Informationen im Zusammenhang mit der Betriebsratsarbeit |
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✔ Was bedeutet die DSGVO für den Beschäftigtendatenschutz? ✔ Welche Besonderheiten ergeben sich für Betriebsvereinbarungen? ✔ Und was hat es mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ auf sich? |
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