Ausgabe 24/2022: »Verpflichtendes Lieferkettengesetz: Maßnahmen umsetzen, Menschenrechte schützen«
Ausgabe 24/2022: »Verpflichtendes Lieferkettengesetz: Maßnahmen umsetzen, Menschenrechte schützen«
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nein zu Kinder- und Zwangsarbeit, Ja zu angemessenem Lohn und Gewerkschaftsvertretungen: Zukünftig sind deutsche Unternehmen verpflichtet, nachzuweisen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte und damit auch die Menschenwürde gewahrt werden.
Das neue Lieferkettengesetz sieht für Unternehmen ab 3000, zukünftig auch ab 1000 Beschäftigten neben einer Berichtspflicht auch die Einrichtung einer Beschwerdestelle und eine Risikoermittlung vor. Höchste Zeit für betroffene Unternehmen, sich vorzubereiten!
Unser Profi informiert Sie im Live-Online-Seminar über das neue Gesetz und Ihre Handlungspflichten. Sichern Sie sich jetzt ab!
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Eine unterhaltsame Lektüre und gute Gesundheit wünscht
Ihre Einkauf-Spezial-Redaktion
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Grundlagen für Nicht-Juristen: Von A wie AGB bis Z wie Zahlungsbedingungen |
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→ Die verschiedenen Vertragstypen und ihre Besonderheiten → AGB, AEB und BGB: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen → Qualitätssicherung und Leistungsstörungen bei der Abwicklung |
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