Ausgabe 41/2018: »Fehler und Mehraufwand vermeiden: So rechnen Sie richtig ab!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
bei der Betriebskostenabrechnung verlassen sich die meisten auf Ihre Erfahrung und rechnen wie gewohnt ab. Doch Vorsicht ist geboten: Neue Urteile verändern die Betriebskostenabrechnung ständig. Was 2017 aktuell war, ist 2018 oft schon veraltet.
Wer beispielsweise übersieht, dass Betriebskosten nicht mehr aufgeschlüsselt werden müssen, wenn diese auf mehrere Gebäude verteilt werden, macht sich unnötig Arbeit. Das neue Mess- und Eichgesetz wiederum stellt ganz neue Anforderungen an die Abrechnung.
Um künftig Abrechnungsfehler oder unnötigen Mehraufwand zu vermeiden, müssen Sie up to date bleiben. Unser Seminar „Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum“ dient genau diesem Zweck: Bringen Sie mit uns Ihr Betriebskostenwissen auf Vordermann. Dann kann die nächste Abrechnung kommen.
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Die häufigsten Abrechnungsfehler und was Sie dagegen tun können
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✔ Mehr Rechtssicherheit: Informieren Sie sich über aktuelle Gerichtsurteile ✔ Zeit sparen: Lernen Sie, Betriebskosten wie im Schlaf abzurechnen ✔ Auf dem neuesten Stand: So handhaben Sie das neue Mess- und Eichgesetz ✔ Gut vorbereitet: Erfahren Sie, wie Sie Forderungen geltend machen |
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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