Ausgabe 26/2016: »BEM ist auch im Sommer ein Thema für Betriebsräte«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
beim betrieblichen Eingliederungsmanagement darf der Betriebsrat mitbestimmen. Ihr Mitbestimmungsrecht umfasst Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz dienen. Doch bis wo genau reichen diese Beteiligungsrechte?
In diesen Seminaren erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und erfahren, welche Stelle im Unternehmen für welche Problematik zuständig ist und welche Aufgaben der Disability Manager wie erfüllen muss:
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