Stand: 20.11.2014
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) hat der Gesetzgeber die größte Bilanzreform der letzten 25 Jahre verabschiedet. Das Gesetz ist am 25. Mai 2009 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 27 vom 28. Mai 2009, 1102f.). Mit dem BilMoG sind erhebliche Änderungen des Bilanzrechts und im Recht der Abschlussprüfung sowie der Berichterstattung verbunden, die für die einzelnen Bilanzadressaten wie Groß- und Kleinaktionäre, Finanzamt, Gläubiger und Arbeitnehmer von erheblicher Bedeutung sind.
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