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Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung hat eine wesentliche Bedeutung für die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens. Letztlich spiegeln die – von Bilanzierungsregelwerken und Ermessensspielräumen unabhängigen – erwirtschafteten Zahlungsüberschüsse den Unternehmenserfolg wider.

Dieser Bedeutung wurde durch das BilMoG insofern Rechnung getragen, als die für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen bereits seit längerem bestehende Pflicht zur Erstellung einer Kapitalflussrechnung auf den Einzelabschluss derselben ausgedehnt wurde (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

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Die Zielsetzung der Kapitalflussrechnung liegt insbesondere in der Erfüllung der Aufgabe des Abschlusses einer Kapitalgesellschaft, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft bzw. des Konzerns zu vermitteln (Generalnorm der §§ 264 Abs. 2 Satz 1 und 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Während die Vermögenslage hauptsächlich durch die Bilanz und die Ertragslage im Wesentlichen durch die Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet wird, erlaubt die Kapitalflussrechnung als Bestandteil der externen Rechnungslegung einen detaillierten Einblick in die Finanzlage.

Die Kapitalflussrechnung hat zwei Dimensionen: zum einen stellt sie den Liquiditätsbestand zum Ende der Periode dem Liquiditätsbestand zu Periodenbeginn gegenüber. In anderen Worten: Der Kaufmann sieht am Ende der Periode nach, ob er mehr oder weniger „in der Kasse“ hat. Das Resultat kann aber verschiedene Ursachen haben. Der „Kassenbestand“ kann sich dadurch erhöht haben, dass finanzielle Mittel durch das operative Geschäft erwirtschaftet wurden. Er kann sich aber auch dadurch erhöht haben, dass z.B. ein Kredit aufgenommen oder das „Tafelsilber“ (z.B. ein Grundstück) veräußert wurde. Deshalb erfolgt durch die Kapitalflussrechnung eine Darstellung und Analyse der während der Periode angefallenen Zahlungsströme hinsichtlich ihrer Ursachen.

Die Aussagekraft der Kapitalsflussrechnung hat wesentliche Bedeutung: Nur bei einem positiven Cashflow können finanzielle Verpflichtungen dauerhaft erfüllt werden und Gewinnauschüttungen an die Eigentümer geleistet werden.

Die Kapitalflussrechnung bildet die operativen Tätigkeiten sowie die Investitions- und Finanzierungsaktionen in Form von Ein- und Auszahlungen ab und schließt diese Betrachtung mit den daraus resultierenden Finanzierungsüberschüssen bzw. -defiziten sowie der entsprechenden Veränderung der Liquidität ab.

Darstellung der Kapitalflussrechnung

Im Gegensatz zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, für die (für Kapitalgesellschaften) u.a. verbindliche Gliederungsschemata vorgegeben werden (§§ 266, 275 HGB), enthält das Handelsgesetzbuch (HGB) keine Angaben zu den Aufgaben, dem Inhalt und der Gliederung der Kapitalflussrechnung.

Diese Lücke bezüglich der Gestaltung und der bei Aufstellung der Kapitalflussrechnung zu beachtenden Grundsätze wird durch den vom DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.) erstellten Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2 Kapitalflussrechnung (DRS 2) geschlossen, der entsprechend vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht wurde, so dass nach § 342 Abs. 2 HGB (dem Wortlaut nach zwar nur im Hinblick auf die Konzernrechnungslegung) die Vermutung besteht, dass sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Auch Unternehmen, die freiwillig eine Kapitalflussrechnung aufstellen, sollten dies in Übereinstimmung mit dem DRS 2 tun. DSR 2 und die entsprechenden IFRS-Regelungen des IAS 7 Kapitalflussrechnungen stimmen weitgehend überein.

Gliederung der Kapitalflussrechnung

Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt in Staffelform und beinhaltet Zwischenergebnisse, die für die Analyse der Finanzlage genutzt werden können. Der DRS 2 empfiehlt für die Kapitalflussrechnung eine Mindestgliederung, die unternehmensspezifisch je nach den abzubildenden Sachverhalten sachgerecht ergänzt werden kann. Vorjahresvergleichszahlen sind gegenüberzustellen.

Die Kapitalflussrechnung erfasst die Finanzmittelzuflüsse und -abflüsse einer Abrechnungsperiode, deren Saldo sich in der Veränderung des Finanzmittelfonds niederschlägt. Während die Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Geschäftsjahrs durch die Saldierung von Erträgen und Aufwendungen und damit als Eigenkapitalerhöhung oder -verminderung ermittelt, bemisst die Kapitalflussrechnung den Erfolg einer Abrechnungsperiode in Form eines Zuwachses oder einer Abnahme der finanziellen Mittel.

Der Finanzmittelfonds bildet den Ausgangspunkt der Kapitalflussrechnung. Zu dem Finanzmittelfonds rechnet man i.d.R. ausschließlich Zahlungsmittel sowie Zahlungsmitteläquivalente.

Zahlungsmittel entsprechen im Wesentlichen den in der Bilanzposition Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (§ 266 Abs. 2 B. IV. HGB) einbezogenen Positionen.

Zahlungsmitteläquivalente sind als Liquiditätsreserve gehaltene Wertpapiere des Umlaufvermögens, sofern diese kurzfristig veräußerbar (d.h. in Zahlungsmittel umwandelbar) sind und nur vernachlässigbaren Wertänderungsrisiken bzw. Einlöserisiken unterliegen.

Dem Finanzmittelfonds werden über die aktiven Bilanzposten (Kasse, Bank und ggf. kurzfristige Wertpapiere) hinaus auch die entsprechenden passiven Bilanzposten (z.B. die ggf. unter § 266 Abs. 3 C. 2. HGB als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Kontokorrentkreditsalden) gegenübergestellt, soweit sie zur Disposition der liquiden Mittel gehören. Der Einbezug gesperrter oder zur Absicherung Dritter (z.B. Kaution, Akkreditiv) vorgesehener Positionen wird regelmäßig ausgeschlossen. In der Konsequenz umfasst der Finanzmittelfonds diejenigen Positionen, die in das tägliche Cash-Management des Unternehmens einbezogen werden.

Erstellung der Kapitalflussrechnung

DRS 2 lässt für die Erstellung der Kapitalflussrechnung sowohl die Anwendung der direkten als auch der indirekten Methode zu.

Direkte Methode

Die direkte Methode ermittelt die Cashflows originär, d.h. Ein- und Auszahlungen müssen unmittelbar erfasst und entsprechend den Kategorien zugeordnet werden.

Indirekte Methode

Die Basis der Abrechnung einer Periode ist in Unternehmen regelmäßig die Finanzbuchführung, die für andere Zwecke (z.B. Kostenrechnung) entsprechend ergänzt und erweitert wird. Auch wenn die Möglichkeit besteht, eine direkte Ermittlung der Kapitalflüsse vorzunehmen, ist es in der Praxis üblich, vorhandene Rechengrößen insbesondere aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz in eine Kapitalflussrechnung überzuleiten, da das betriebliche Rechnungswesen auf die Erfassung von Erträgen und Aufwendungen und nicht auf die Erfassung von Einzahlungen und Auszahlungen ausgerichtet ist. Die für die Ableitung einer Kapitalflussrechnung erforderlichen Daten erhält man darüber hinaus auch aus dem Anlagengitter und teilweise direkt aus der Finanzbuchführung.

Letztlich betrifft die Unterscheidung in direkte und indirekte Ermittlung lediglich die Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Für die Bereiche der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit erfolgt die Darstellung der Zahlungsströme ausschließlich nach der direkten Methode, so dass sich die Gliederungsschemata für die direkte und indirekte Methode unterhalb der Kapitalflussrechnung aus laufender Geschäftstätigkeit nicht mehr unterscheiden.

Bei Anwendung der indirekten Methode werden regelmäßig ausgehend von dem Jahresergebnis Korrekturen vorgenommen, die sich in einer Übersicht wie folgt darstellen:

    Jahresergebnis
+   nicht auszahlungswirksame Aufwendungen (z.B. Abschreibungen)
-   nicht einzahlungswirksame Erträge (z.B. noch nicht bezahlte Forderungen aus Umsätzen)
+   Einzahlungen, die keine Erträge sind (z.B. Zahlungseingang einer Kundenforderung)
-   Auszahlungen, die keine Aufwendungen sind (z.B. Tilgung eines Darlehens, Gewinnausschüttungen, Investitionen in Anlagengüter)
=   Veränderung der Finanzmittel

Grundstruktur der Kapitalflussrechnung nach Ursachen

Die Kapitalflussrechnung gliedert dem sog. Aktivitätsformat folgend nach den Ursachen bzw. Quellen der Cashflows entsprechend in drei Bereiche eines Unternehmens:

  • betriebliche, operative (laufende) Tätigkeiten;
  • Investitionstätigkeiten;
  • Finanzierungstätigkeiten.

Die Zuordnung richtet sich im Einzelfall nach der jeweiligen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens.

Ein Geschäftsvorfall kann u.U. Cashflows beinhalten, die unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zuzurechen sind. In dem Fall ist eine entsprechende Aufteilung der Cashflows vorzunehmen. Beispielsweise enthalten bei der Rückzahlung eines Darlehens die (annuitätischen) Raten sowohl einen Tilgungs- als auch einen Zinsanteil, wobei der Zinsanteil ggf. der betrieblichen Tätigkeit, der Tilgungsanteil hingegen der Finanzierungstätigkeit zugeordnet wird.

Die Zahlungsströme sind unsaldiert auszuweisen, ausgenommen bei der indirekten Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit. Hier kommt es zu einer Saldierung von Ein- und Auszahlungen dahingehend, dass z.B. die Position „Abnahme / Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderer Aktiva“ lediglich die Nettoveränderung der enthaltenen Bilanzpositionen aufzeigt (d.h. entweder einen positiven oder einen negativen Saldo).

Auszüge aus einem Beitrag von Oliver Glück

Bilder: FirmBee (Pixabay, Pixabay License) Rawpixel (Rawpixel, rawpixel Lizenz)

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