Stand: 04.02.2020
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Anforderungen an den Vorsteuerabzug erleichtert. Seither können, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt, auch Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Jedoch verlangt die Finanzverwaltung ein internes und später nachvollziehbares Kontrollverfahren, so dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Rechnung sichergestellt sind.
Seit März 2010 erarbeitet parallel das „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (FeRD) einen neuen Standard für elektronische Rechnungen mit Namen ZUGFeRD (= Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland). ZUGFeRD-Rechnungen beinhalten verpflichtende Datenfelder, die umsatzsteuerrechtlich zwingend angegeben werden müssen. Dies soll beim elektronischen Rechnungstausch die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen durch das Umsatzsteuergesetz erleichtern.
Weitere Informationen & Produkte zum Thema
Lesen Sie in weiteren Artikeln mehr zu ähnlichen Themen oder besuchen Sie unsere Seminare:
Themenseite:
Ein Abendessen mit den Geschäftskunden oder ein Frühstück auf Dienstreise – aber welche Regelungen herrschen bei der Bewirtung von Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden? Und wie werden Sie steuerlich behandelt?
Kostenlos lesenSeminar:
Die wichtigsten Grundlagen für die Praxis erlangen Sie hier. Durch hohen Praxisbezug ist dies Ihr perfekter Einstieg in die Umsatzsteuer.
Jetzt weiterbilden!Fachbuch:
Umsatzsteuer international ✓ Binnenmarkt & Ausland ✓ innergemeinschaftlicher Erwerb sowie Lieferungen & sonstige Leistungen ➨ Jetzt Buch bestellen
Jetzt informierenA
C