Stand: 10.10.2018
Unter Rückstellungen, dem Thema Jahresabschluss zugehörig, versteht man ungewisse Verbindlichkeiten eines Unternehmens, d.h. alle Verbindlichkeiten, die entweder in ihrer Höhe, ihrem Zeitpunkt oder in ihrem Eintreten nach nicht sicher sind, werden als Rückstellungen bezeichnet.
Bilanz | |||
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Aktiv | Passiv | ||
|
|
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Summe Aktiva | Summe Passiva |
Häufig werden Rückstellungen mit Rücklagen verwechselt. Bei Rücklagen handelt es sich nicht um Verbindlichkeiten (Fremdkapital), sondern um finanzielle Reserven (Eigenkapital).
In der Bilanz werden Rückstellungen (als ungewisse Verbindlichkeiten) klar von den (gewissen) Verbindlichkeiten unterschieden.
Voraussetzung für eine Rückstellung ist, dass die Verbindlichkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entstanden sein muss. Auch dürfen Rückstellungen nur gebildet werden, wenn es sich um Verbindlichkeiten handelt, die dem Grunde nach bestehen.
Rückstellungen zählen zu den Schulden eines Unternehmens (Fremdkapital) und ihre Bildung mindert somit den Gewinn eines Unternehmens.
Nach Handelsrecht
Rückstellungen stellen einen eigenen Posten auf der Passivseite des Kaufmanns dar. Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften schreibt § 266 Abs. 3 B. HGB eine Gliederung in folgende Bereiche vor:
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Kleine Kapitalgesellschaften dürfen sämtliche Rückstellungen unter einem Posten ausweisen.
Sonstige Rückstellungen stellen eine Sammelposition dar, deren einzelne Rückstellungen im Anhang zu erläutern sind, sofern sie einen nicht unerheblichen Umfang haben. Für kleine Kapitalgesellschaften entfällt diese Erläuterungspflicht.
Nach Steuerrecht
Die nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzenden Rückstellungen sind auch in der Steuerbilanz zu bilden, soweit eine betriebliche Veranlassung besteht und steuerliche Sondervorschriften nicht entgegenstehen.
Rückstellungen dürfen auch für drohende Verluste dürfen gebildet werden beispielsweise vor allem schwebende Geschäfte – also Vertragsverhältnisse, bei denen einer oder beide Vertragspartner ihre Leistung noch nicht erbracht haben.
Beispiel Rückstellung
Passivierung einer Drohverlustrückstellung
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | Summe | |
---|---|---|---|---|---|---|
Verpflichtungsüberschuss | 96.000 | 96.000 | 96.000 | 96.000 | ||
Zinssatz | 3,8 % | 4,0 % | 4,2 % | 4,4 % | 4,5 % | |
Abgezinste Beiträge | 92.486 | 88.757 | 84.853 | 80.811 | 77.035 | 423.942 |
RSt zum 31.12.2010 | 423.942 |
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