Sachbezug

Was sind Sachbezüge oder geldwerte Vorteile und wie werden sie eingesetzt?

Stand: 17.01.2019

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Sachbezüge oder geldwerte Vorteile

Hand tippt etwas in einen Taschenrechner © pictworks
Kein bares Geld, rechnen sich aber: Sachbezüge

Wenn für eine erbrachte Arbeitsleistung statt einer Geldzahlung eine andere Form der Vergütung gewährt wird, bezeichnet sich das als Sachbezug oder Sachzuwendung. Sachbezüge sind damit Einnahmen, die nicht in Geld sondern in Geldeswert bestehen. Deshalb nennt man sie auch geldwerte Vorteile.

Problematisch ist die Beurteilung, wie sich dieser Sachbezug in einen Geldwert umrechnen lässt, der für die Steuerberechnung und die abzuführenden Sozialabgaben zugrunde liegt.

Beispiele für Sachbezüge

  • Überlassung eines Dienstwagens zum privaten Gebrauch
  • Kost und Wohnung bei Hausangestellten
  • Waren oder Dienstleistungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses billiger oder unentgeltlich erhält
  • Gutscheine, wie z. B. Tankgutscheine, Kinogutscheine oder Warengutscheine bis zu einem Wert von 44 Euro. Ob der Gutschein eine Wertangabe (im Rahmen der 44 Euro Freigrenze) enthält, ist dabei nicht relevant. Voraussetzung ist, dass der Gutschein an eine Sachleistung gebunden ist und nicht monetär ausgezahlt werden kann. Eine Erstattung oder Ausbezahlung von Geldbeträgen muss ausgeschlossen sein.
  • Geschenke zu besonderen Anlässen: Als Sachbezug gelten nach R 19.6 LStR Sachleistungen in Form von Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers bis zu einem Wert von 60 Euro (vor 2015 nur 40 Euro), die „im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden“. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist hier, dass die Zuwendung aufgrund eines „besonderen persönlichen Anlasses“ erfolgt. Solch ein Anlass kann z. B. der Geburtstag, das Firmenjubiläum oder die Hochzeit eines Mitarbeiters sein.
  • Unentgeltliche Aufladung eines Elektrofahrzeugs am Arbeitsplatz (§3 Nr.46 EStG)
  • Arbeitskleidung (§3 Nr. 31 EStG)
  • Kindergartenzuschuss (§3 Nr. 33 EStG)
  • Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter (§ 3 Nr. 34 EStG)
  • Betreuungsbeihilfeleistungen zur Verbesserung der Work-Life-Balance (Beruf-Kinder und pflegebedürftige Familienangehörige) ( §3 Nr. 34a EStG)
  • Fahrtkostenzuschüsse – Jobticket (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG)
  • pauschalversteuerter Sachbezug ( § 37b EStG)
  • Mahlzeiten ( § 40 EStG)
Überlassung eines Firmenwagens © Volker Hartmann
Überlassung eines Firmenwagens und Rechtsfolgen
Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
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Bewertung und Besteuerung von Sachbezügen

Berechnungsschema für die Berücksichtigung von Sachbezügen in der Lohabrechnung © debitoor
Berechnungsschema für die Berücksichtigung von Sachbezügen in der Lohnabrechnung

Für Sachzuwendungen gilt eine monatliche Freigrenze von 44 Euro. Bis zu dieser Grenze bleiben die Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Beim Betrag von 44 Euro handelt es sich lediglich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet, dass schon ein geringes Übersteigen der Grenze dazu führt, dass der gesamte Wert der gewährten Sachzuwendung ab dem ersten Euro steuer- und damit auch sozialversicherungspflichtig wird.

Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer sind grundsätzlich möglich. Sie sind bei der Berechnung der Freigrenze der Sachzuwendung zu berücksichtigen und entsprechend in Abzug zu bringen. Dazu handelt es sich um eine monatliche Freigrenze, sodass die in einem Monat nicht ausgeschöpften Beträge nicht auf andere Monate übertragen werden können. Außerdem kann die monatliche Freigrenze nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden.

Vorteile der Sachbezüge © PBS aktuell
Vorteile der Sachbezüge

Die Anwendung der nach R 8.1 Abs. 2 Satz 9 LStR geltenden Vereinfachungsregelung mit einem Ansatz von 96 Prozent kommt nur dann in Betracht, wenn eine konkrete Sache bezeichnet ist, für die eine Bewertung erfolgen kann.

Der Arbeitgeber muss alle Sachzuwendungen im Lohnkonto vermerken. Dies gilt auch dann, wenn die Sachzuwendungen in Anwendung der Freigrenze steuerfrei bleiben. Zur Erleichterung dieser Aufzeichnungsverpflichtung ist in § 4 Abs. 3 Satz 2 LStDV geregelt, dass steuerfreie Sachzuwendungen dann nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden müssen, wenn durch betriebliche Regelungen und entsprechende Überwachungsmaßnahmen gewährleistet ist, dass die Freigrenze von 44 Euro monatlich eingehalten wird. Diese Aufzeichnungserleichterung muss allerdings beim Finanzamt ausdrücklich beantragt werden.

Auch geringfügig Beschäftigten können steuerfreie Sachzuwendungen gewährt werden. In die Überprüfung der Geringfügigkeitsgrenze sind diese Sachzuwendungen nicht einzubeziehen, sodass der Lohn an dieser Stelle optimiert werden kann.

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Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Pauschalierung nach § 37b EStG

Optional besteht für betrieblich veranlasste Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, die Möglichkeit, die Einkommensteuer als Pauschalsteuer mit 30 % nach § 37b EStG für den Empfänger zu übernehmen.

Einkommensteuergesetz © Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Vorteile der Sachbezüge

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