Für die planmäßige Abschreibung kommen unterschiedliche Abschreibungsmethoden in Betracht. Handelsrechtlich sind Abschreibungsmethoden wie die lineare, degressive, progressive Abschreibung oder auch die Leistungsabschreibung grundsätzlich zulässig.
Bei der degressiven Abschreibung erfolgt die Abschreibung in fallenden Raten und wird bei der üblichen – als geometrisch-degressiv bezeichneten – Methode über einen Prozentsatz abgebildet, der auf den jeweiligen Buchwert zu Jahresbeginn angesetzt wird.
Das Steuerrecht ließ die degressive Abschreibung in der Vergangenheit unter bestimmten Voraussetzungen zu. So konnte für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Geschäftsjahren 2009 oder 2010 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine degressive Abschreibung vorgenommen werden . Der anzuwendende Prozentsatz war jedoch beschränkt auf maximal
Die degressive Abschreibung bildet das Vorsichtsprinzip ab, da sie zu Beginn eine höhere Abschreibung verrechnet und dadurch die anfängliche Wertminderung eines Vermögenswerts (die alleine schon dadurch entsteht, dass es sich durch den Kauf und den Nutzungsbeginn nunmehr um einen Gebrauchtgegenstand handelt) entsprechend abbildet.
Bei der geometrisch degressiven Abschreibung wird aus rechentechnischen Gründen zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die lineare Abschreibung gewechselt, da die degressive Abschreibung sonst niemals zu einer vollständigen Abschreibung bzw. einem Buchwert von Null führen würde.
Im Falle der degressiven Abschreibung erlaubte das Steuerrecht allerdings keine (zusätzlichen) Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung .
In dem Beispiel soll der nach der EStG 2010 höchstmögliche Abschreibungssatz angewandt werden. Der Höchstsatz ist der niedrigere Wert aus dem
D.h., der maximale Abschreibungssatz beträgt 25 Prozent.
Im Falle der degressiven Abschreibung ist der Verlauf für das Lkw-Beispiel wie folgt (Angaben in Euro):
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | |
---|---|---|---|---|---|
Buchwert 1.1. | 200.000 | 150.000 | 112.500 | 75.000 | 37.500 |
Abschreibung | 50.000 | 37.500 | 37.500 | 37.500 | 37.500 |
Buchwert 31.12 | 150.000 | 112.500 | 75.000 | 37.500 | 0 |
Die Abschreibung berechnet sich für die einzelnen Geschäftsjahre wie folgt:
Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung fallen die jährlichen Abschreibungen nicht um einen festgelegten Prozentsatz, sondern um einen bestimmten Euro-Betrag.
Eine Sonderform der arithmetisch-degressiven Abschreibung – die sog. digitale Abschreibung – wird häufig bei der Abschreibung des Disagios eines Tilgungsdarlehens angewandt (sog. Zinsstaffelmethode).
Auszüge aus einem Beitrag von Oliver Glück
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